wissen.de Artikel

Anleihen

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Die Anleihen-Definition lautet in aller Kürze: Langfristige Schuldaufnahmen größeren Umfangs gegen Schuldverschreibungen zu einem bestimmten Zinssatz. Und diese Anleihen-Definition schließt sowohl den in- als auch den ausländischen Kapitalmarkt mit ein.

Bei einer Schuldverschreibung, also einer Urkunde, die ein Leistungs- bzw. Zahlungsversprechen verbrieft, mit fester Verzinsung, handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere, bei einer Schuldverschreibung mit variablem Zinssatz um so genannte Floating-Rate-Notes.

Öffentliche Anleihen werden vom Bund, Bundesland oder von der Stadt, zum Beispiel aber auch von der Bahn oder Post als Sondervermögen des Bundes aufgelegt (Sondervermögen wird separat vom übrigen öffentlichen Vermögen verwaltet).

Private Anleihen in Gestalt von Industrieobligationen (die also durch ein Industrie-, Handels- oder Verkehrsunternehmen selbst oder über eine Bank ausgegeben werden) dienen großen Unternehmen als eine Form langfristiger Fremdfinanzierung.

Der Ertrag ist abhängig vom Zinssatz, vom Ausgabe- und Anschaffungskurs sowie vom Rückzahlungskurs. Die Tilgung kann einmalig oder in regelmäßigen Teilrückzahlungen erfolgen.

Anleihen werden meist laufend an der Börse gehandelt, und ihre Kurse schwanken oft deutlich geringer als Aktienkurse.

Zurück zum Business ABC

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon