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Ausbildung im dualen System

Ganz ohne Theorie geht es in einer betrieblichen Berufsausbildung nicht. Da die Berufsausbildung an zwei Lernorten - am betrieblichen Ausbildungsplatz und in der Berufsschule - stattfindet, spricht man von einer Ausbildung im dualen System. Sie lernen im Ausbildungsbetrieb die praktische oder handwerkliche Seite des Lehrberufes kennen, die ergänzt wird durch den ausbildungsbegleitenden theoretischen Unterricht an der Berufsschule.

Effizientes Lernen in Theorie und Praxis

Das duale System ermöglicht eine effiziente Berufsausbildung, bei der das neue theoretische Wissen durch die praktische Umsetzung im Ausbildungsbetrieb untermauert und gefestigt wird. Die Berufsschule vermittelt neben allgemeinbildenden Fächern (wie Mathematik oder Deutsch) fachspezifischen Unterricht, der auf den Ausbildungsplan der jeweiligen Berufe zugeschnitten ist. Im Betrieb bleibt kaum die Zeit oder die Gelegenheit und die Ruhe, um dem Auszubildenden fachtheoretisches Wissen zu vermitteln.

Die Berufsausbildung darf nur nach der Ausbildungsordnung durchgeführt werden, die für jeden einzelnen Beruf festgelegt ist. Damit wird eine einheitliche und vergleichbare betriebliche Berufsausbildung im gesamten Bundesgebiet gesichert. Bei diesen betrieblichen Ausbildungsberufen handelt es sich um staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Sie gewährleisten in jedem Bundesland den selben Ausbildungs- und Qualitätsstandard.

Lernort Betrieb

Für den Auszubildenden ist der Übergang von der Schule in die betriebliche Ausbildung eine neue Situation: die ungewohnte Umgebung, die Fachsprache, die Umstellung auf den langen Arbeitstag, die Zusammenarbeit mit älteren Mitarbeitern und die Übernahme von Verpflichtungen und Verantwortung. Das Verhältnis zwischen Auszubildenden, den Mitarbeitern und dem Ausbildungsbetrieb wird bereits in den ersten Arbeitstagen enorm beeinflusst und geprägt. Deshalb ist die Bereitschaft aller Beteiligten, offen aufeinander zuzugehen, Fragen zu stellen, sowie die Einführung des Auszubildenden bei den Mitarbeitern von entscheidender Bedeutung.

Grundsätzlich ist die praktische Berufsausbildung im Betrieb in aufeinander aufbauende Ausbildungsstufen gegliedert. Ziel der betrieblichen Ausbildung in Stufen ist sowohl ein Ausbildungsabschluss, der zu einer Berufstätigkeit befähigt, als auch die Fortsetzung der Berufsausbildung, die zu weiter qualifizierten Tätigkeiten führt. In der ersten Stufe der beruflichen Ausbildung sollen Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse vermittelt werden, die eine weiterführende Fachbildung und eine breit gefächerte berufliche Tätigkeit ermöglichen. In der zweiten Stufe sollen die allgemeinen beruflichen Fertigkeiten im Zentrum der Ausbildung stehen. Dabei wird das fachliche Verständnis vertieft und die Fähigkeit des Auszubildenden gefördert, sich schnell in neue Aufgaben einzuarbeiten. In weiteren Stufen sind die praktischen Kenntnisse zu erwerben, die zu einer qualifizierten Berufstätigkeit führen.

Vom ersten Tag im Betrieb und durch alle Stufen der praktischen Berufsausbildung hindurch führt Sie der Ausbilder. Er ist zuständig für die komplette außerschulische Ausbildung des Azubi. Er plant, organisiert und bildet die Jugendlichen selbst aus. Meist geschieht dies in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften und Meistern. Der Ausbilder ist fachlicher und pädagogischer Ansprechpartner und beurteilt die praktischen Leistungen und die persönlichen Stärken und Schwächen des Auszubildenden.

Lernort Berufsschule

Die Form des Berufsschulunterrichtes ist abhängig vom Ausbildungsberuf und vom Bundesland. Die Berufsschule findet entweder in Teilzeitunterricht, Blockunterricht oder in zentralen Fachklassen statt. Bei Teilzeitunterricht drücken Sie an ein bis zwei Tagen pro Woche die Schulbank der Berufsschule. Beim Blockunterricht findet ein Wechsel zwischen Schule und Praxis statt, wobei Sie beispielsweise drei Wochen im Betrieb ausgebildet werden und danach eine Woche in der Berufsschule lernen. Der Unterricht in zentralen Fachklassen ist ein Sonderfall des Blockunterrichtes für seltene Ausbildungsberufe mit einer geringen Zahl von Auszubildenden. In den zentralen Fachklassen werden Auszubildende aus einem oder mehreren Bundesländern zusammengefasst unterrichtet.

Die grundsätzlichen Vorgaben für den Berufsschulunterricht sind in den Vereinbarungen über die Berufsschule, in den Schulgesetzen der Länder sowie in den Vereinbarungen von Bund und Ländern über die Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne festgelegt. Hier wurde der Unterrichtsumfang aller Berufsschultypen auf mindestens zwölf Wochenstunden festgelegt - das entspricht 480 Unterrichtsstunden pro Jahr.

Der Berufschulunterricht setzt sich zusammen aus einem berufsspezifischen Teil von etwa acht Wochenstunden und einem allgemeinen berufsbezogenen Anteil von mindestens vier Wochenstunden. Viele Länder bieten darüber hinaus einen Wahlunterricht an. Bis auf wenige Ausnahmen ist der Umfang des Unterrichts an den Berufsschulen in den Bundesländern für alle Berufsfelder gleich. Die Unterrichtsinhalte der berufsspezifischen Schulstunden werden im Rahmenplan der Kultusministerkonferenz in Abstimmung mit dem Bund und den Sozialpartnern festgelegt. Eine weitere Abstimmung der Lehrpläne der Berufsschulen erfolgt auf Länderebene. Die Berufsschulen haben die Aufgabe, den Unterricht nach den erarbeiteten Lehrplänen in enger Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben zu gestalten.

Die berufsbildenden Schulen haben meist sehr viel mehr Schüler als Haupt- und Realschulen oder Gymnasien. Die Mitschüler sind auch nicht alle in der selben Altersstufe, sondern können erheblich älter oder jünger sein, je nachdem, ob ein Schüler nach dem Abitur, der Mittleren Reife oder dem Hauptschulabschluss eine betriebliche Ausbildung beginnt.

Prüfungen

Die Berufsausbildung untergliedert sich in zwei Abschnitte, die durch Zwischenprüfungen beziehungsweise durch Abschlussprüfungen abgeschlossen werden. Bei der Zwischenprüfung wird das aktuelle Wissen nach dem ersten Ausbildungsteil überprüft. Sie dient dazu, eigene Lücken zu erkennen und diese gegebenenfalls bis zur Abschlussprüfung zu schließen. Die Bewertungen aus der Zwischenprüfung werden im Abschlusszeugnis nicht berücksichtigt. Somit ist ein Durchfallen bei der Zwischenprüfung nicht möglich. Anders ist dies bei der Abschlussprüfung.

In den anerkannten Ausbildungsberufen müssen Abschlussprüfungen durchgeführt werden. Dabei wird in einem praktischen und einem theoretischen Prüfungsteil festgestellt, ob Sie die erforderlichen Fertigkeiten beherrschen, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen und mit dem Lernstoff des Berufsschulunterrichtes vertraut sind. Die Ausbildungsordnung wird dem Prüfungsstoff zugrunde gelegt. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Auszubildende, die Probleme mit dem Lernstoff haben, können schon während des ersten Lehrjahres beim Arbeitsamt einen Förderunterricht (ausbildungsbegleitende Hilfen - abh) beantragen, der zusätzlich parallel zur Ausbildung und zum Berufsschulunterricht stattfindet.

Prüfungszulassung

Werden alle Auszubildenden zur Abschlussprüfung zugelassen? Grundsätzlich muss kein Auszubildender bangen, nicht zur Prüfung zugelassen zu werden, solange er seinen Pflichten im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule regelmäßig nachgekommen ist. Sollten Sie jedoch beispielsweise krankheitsbedingt, aus Gründen des Mutterschutzes oder aufgrund des Erziehungsurlaubes nicht regelmäßig an Ihrer Ausbildung teilgenommen haben, so darf Ihnen grundsätzlich daraus kein Nachteil erwachsen. Die zuständigen Kammern oder Ämter entscheiden dann, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden können. Als wichtigstes Entscheidungskriterium gilt die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Zugelassen werden normalerweise auch die Auszubildenden, deren Ausbildungszeit nicht vor oder mit der Abschlussprüfung endet, sondern noch bis zu zwei Monate darüber hinaus andauert.

Ausnahmen von diesen Regelungen zur Prüfungszulassung:

  • Auszubildende können eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung aufgrund besonderer Leistungen beantragen. Nach Absprache mit dem Ausbilder und der Berufsschule muss das vorzeitige Erreichen des Ausbildungszieles bei der zuständigen Prüfungsstelle nachgewiesen werden.
  • Sie können zur Prüfung zugelassen werden, falls Sie mindestens das Doppelte der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind.
  • Ebenso können Sie eine Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen, wenn Sie durch Zeugnisse oder andere Dokumente belegen können, dass Sie Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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Das is sehr gut


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Künstlernamen-Test: Ich Farin Urlaub ...

Armando Christian Pérez klingt ja erstmal nach nettem spanischen Schwiegersohn. Unter welchem Pseudonym rappt der gute Mann?

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