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Beamtenstatus

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Als Inhaber eines Verwaltungsamtes hat man Beamtenstatus. Im engeren Sinn bedeutet Beamtenstatus die Beschäftigung im öffentlichen Dienst und das betrifft jene, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen und sich in Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammenschließen können, aber kein Streikrecht haben. Damit sind Beamte abzugrenzen von Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst, deren Beschäftigungsverhältnis sich nach dem privaten Arbeitsrecht richtet. Das Beamtenverhältnis kann auf Widerruf, auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit begründet werden. Als Beamter ist man unkündbar – sofern man Beamter auf Lebenszeit ist – und hat Anspruch auf Beamtenbezüge, bzw. im Ruhestand dann auf Pension.

Beamte nehmen "hoheitliche" Aufgaben wahr, z. B. Richter, Polizeibeamte oder Beamte in Ministerien – und können aus dienstlichen Gründen versetzt werden. Sie haben ihre Ämter unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.

Ein Beamter hat die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit. Bis auf wenige Ausnahmen ist jede Nebentätigkeit genehmigungspflichtig.

Bei der Verletzung von Dienstpflichten haftet der jeweilige Dienstherr. Straftaten – auch als Privatperson – folgen ein Disziplinarverfahren und ggf. dienstrechtliche Konsequenzen.

Das Beamtentum in Deutschland steht häufig in der Diskussion – v. a. hinsichtlich der Modernität des Staates und des bürokratischen Aufwands. Viele nicht hoheitliche Aufgaben könnten auch von Angestellten übernommen werden (z. B. bei Lehrern und in vielen Verwaltungsberufen).

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