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Das ABC der Drogen

Gesa Gunturu

Einleitung

Drogen werden in legale (frei verkäufliche oder vom Arzt verschreibbare) und illegale (nur auf dem Schwarzmarkt erhältliche und per Betäubungsmittelgesetz verbotene) eingeteilt. Die legalen Drogen sind Alkohol, Lösungsmittel, Medikamente, Nikotin und die Substitutionsmittel für Heroinsüchtige (z.B. Methadon), sofern sie vom Arzt verschrieben werden. Diese Einteilung sagt nicht nur etwas über die Verfügbarkeit und Kosten, sondern auch etwas über ihre mengenmäßige Verbreitung aus - zahlenmäßig überwiegen die legalen Drogen bei weitem.
Über diese Einteilung hinaus gibt es eine rechtliche Grauzone bei den Designerdrogen, die nicht so heißen, weil schicke Trendsetter sie schlucken, sondern weil sie von findigen Köpfen in Chemielabors, z.B. in den Niederlanden, in immer neuen Kombinationen hergestellt werden. Solange eine solche neue Substanz noch nicht offiziell verboten wurde, darf sie also theoretisch ge- und verkauft und konsumiert werden, selbst wenn sie vielleicht tödlich ist. Die hier vorgestellten Designerdrogen sind jedoch alle illegal.

Die genannten Drogen sind nicht alle im gleichen Maß gesundheitsgefährdend, sie sind es aber alle!

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