“Ohne Moos nichts los“ gilt auch bei dem besten Geschäftskonzept. Die wenigsten haben selbst das nötige Kapital, um ihre Ideen zu realisieren. Sie sind auf das Geld Dritter angewiesen. Freunde und Bekannte können zuweilen unter die Arme greifen, aber überwiegend sind die Banken und Sparkassen ihr Ansprechpartner, wenn es um eine Kapitalspritze für die Gründung geht. Der Staat tut ein Übriges, indem er Existenzgründer durch günstige Kredite und Übernahme der Kosten für Beratungshilfe unterstützt.

Solide Gründungsfinanzierung
Ein Problem bei Existenzgründungen ist häufig die Finanzierung. Das muss nicht sein, wenn einige Spielregeln bei der Gründungsplanung beachtet werden.
Idee und Konzept müssen stimmig sein
Wer von seiner Bank einen Kredit oder öffentliche Fördermittel haben will, muss zunächst eine überzeugende Geschäftsidee und ein ausgereiftes Konzept vorlegen. Denn nur ein schlüssiges Konzept überzeugt potenzielle Geldgeber wie Kreditinstitute, Privatleute, Geschäftspartner oder die Vergabeinstitute von öffentlichen Fördermitteln. Dieses Gründungskonzept muss schriftlich niedergelegt werden.
Zu einer Gründungsplanung gehört aber auch die exakte Ermittlung des kurz- und langfristigen Kapitalbedarfs. Dieser wird durch Eigen- und Fremdkapital gedeckt.
Bevor Gründer mit der Gründungsfinanzierung beginnen, müssen sie sich ihre aktuelle finanzielle Situation vor Augen führen. Grundlage einer jeden Gründungsfinanzierung muss zunächst einmal das vorhandene Eigenkapital sein. Denn Eigenkapital reduziert den notwendigen Bedarf an Fremdkapital. Nur wer über ausreichendes Eigenkapital verfügt, kann schnell und flexibel auf erneuten Finanzierungsbedarf reagieren.
Finanzierungsquellen
Öffentliche Förderung
Bund
und Länder unterstützen Gründer mit verschiedenen Förderprogrammen.
Dabei handelt es sich vor allem um Kredite mit langen Laufzeiten, niedrigen
Zinssätzen und mehreren tilgungsfreien Jahren. Ansprechpartner sind die
jeweiligen Hausbanken.
Partner/Teilhaber
Eigenkapital kann
auch durch einen Geschäftspartner oder Teilhaber ins Unternehmen fließen.
Neben Kapital bringen Partner meist auch tatkräftige Unterstützung
und zusätzliches Know-how mit ins Unternehmen ein. Wenn Gründer
sich für eine Partnerschaft entscheiden, müssen sie sich wie bei
einer Eheschließung davon überzeugen, dass der Partner auch zu
ihnen passt. Der Erfolg des Unternehmens hängt nämlich dann nicht
mehr alleine von ihnen, sondern auch von ihrem Partner ab.
Beteiligungsgesellschaft
Anstelle eines
Partners können sich Gründer eine öffentlich geförderte
oder eine private Beteiligungsgesellschaft suchen. Die öffentlichen Beteiligungsgesellschaften
sind eigens geschaffen worden, um jungen Gründern Mittel zur Verfügung
zu stellen, die diese aus eigenen Ersparnissen oder Teilhabereinlagen allein
nicht aufbringen können und die die Banken wegen mangelnder Sicherheiten
nicht leihen wollen. Öffentlich geförderte Kapitalbeteiligungsgesellschaften
investieren meist in Form einer stillen Beteiligung Summen ab 50.000 Euro
zu günstigen Konditionen.
Inzwischen gibt es so genannte Beteiligungsbörsen. Auch einige Industrie- und Handelskammern (IHK) in Deutschland haben Beteiligungsbörsen, mit deren Hilfe private Kapitalgeber und Kapitalnehmer zusammengebracht werden.
Neben Eigenkapital verlangen Kreditinstitute für die Gewährung eines Kredites bankübliche Sicherheiten. Wer keine ausreichenden Werte zur Absicherung von Krediten hat, kann sich über seine Bank oder Sparkasse an die Bürgschaftsinstitute in den einzelnen Bundesländern wenden. Sie bieten mit Rückgarantie des Bundes und des Landes so genannte Ausfallbürgschaften an. Öffentlich geförderte Bürgschaftsbanken in allen Bundesländern sichern Kredite von bis zu 750.000 Euro mit einer Bürgschaft ab.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften
Eigenkapital
kann auch durch so genannte Kapitalbeteiligungsgesellschaften ins Unternehmen
fließen. Dabei stellt ein Unternehmen, eine Bank oder eine so genannte
Beteiligungsgesellschaft Gründern Beteiligungskapital zur Verfügung,
auch wenn sie keine ausreichenden Kreditsicherheiten vorweisen können.
Dieses Beteiligungskapital, auch Venture Capital oder Risikokapital genannt, ist dabei nichts anderes als Eigenkapital, das dem Unternehmen von Beteiligungsgesellschaften oder außenstehenden Privatpersonen zur Verfügung gestellt wird. Es erhöht den Liquiditätsspielraum und dient einer betriebsgerechten Unternehmensfinanzierung. Zur kurzfristigen Betriebsmittelfinanzierung ist Risikokapital aber kaum geeignet.
Leasing als Alternative?
Eine Alternative
zur Finanzierung ist das Leasing. Unter Leasing versteht man eine Mischform
zwischen Kauf und Miete von Investitionsgütern. Vorteil des Leasings:
Gründer brauchen weniger Eigenkapital, wenn sie etwa ihre Firmenfahrzeuge,
den Computer oder die Büroausstattung leasen. Dadurch bleiben sie liquide.
Der Nachteil von Leasing: Gründer haben in der Regel am Ende höhere
Kosten als bei einem Sofortkauf. Generell gilt: Jeder Gründer sollte
zusammen mit einem guten Steuerberater und seiner Bank oder Sparkasse entscheiden,
ob und welche Form des Leasings für ihn geeignet ist. Beim Teilamortisationsleasing
etwa hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, am Ende der Vertragslaufzeit
den Leasinggegenstand zu seinem Restwert zu übernehmen. Beim Vollamortisationsleasing
dagegen gibt der Leasingnehmer das geleaste Objekt am Ende der Laufzeit dem
Leasinggeber zurück.
Finanzierung in einzelnen Phasen der Unternehmensentwicklung
Seed-Capital (Startfinanzierung)
Um
eine Idee umzusetzen, braucht es ein Konzept und hierzu oftmals Beratung in
Sachen Marketing, Finanzierung oder um den Businessplan wasserdicht zu machen.
Start-up (Startphase des Unternehmens)
Die
eigentliche Gründungsphase. Das Unternehmen steht, aber es gibt noch
keine Umsätze.
Expansion
Der Break-even (Gewinnschwelle)
ist erreicht. Jetzt muss das Wachstum finanziert werden.
Management-buy-out
Das Unternehmen
wird durch das bestehende Management übernommen.
Management-buy-in
Das Unternehmen wird
durch fremde Manager übernommen.
Bridge-Finance (Überbrückungsfinanzierung)
Kapital für den anstehenden Börsengang wird benötigt.
Turn-around (Umschwung)
Es kommt zu
Komplikationen. Neues Kapital wird benötigt.
Risikokapital hilft beim Start in die Selbstständigkeit
Unterstützung durch Beteiligung
Banken sind oft erst dann bereit, Kredite zu vergeben, wenn die Eigenkapitaldecke dicker und das Risiko auf die Schultern mehrerer Kapitalgeber verteilt ist.
In solch einem Fall können Beteiligungsgesellschaften als Risikokapitalgeber, so genannte Venture-Capital-Gesellschaften, helfen. Venture Capital wird vor allem in innovative Technologien investiert. Ein Unternehmen, eine Bank, ein Versicherer oder eine Venture-Capital-Gesellschaft stellt Gründern Kapital zur Verfügung, obwohl sie keine ausreichenden Kreditsicherheiten vorweisen können. Mit diesem Venture-Capital können junge Unternehmen aus den Bereichen Software, Dienstleistungen oder neue Medien ihre Entwicklungsaufwendungen und Vermarktungskosten finanzieren. Auch Venture-Capital-Geldgeber prüfen heute sehr genau, welche mittel- und langfristigen Chancen eine Geschäftsidee hat, bevor sie Mittel vergeben.
Viele Risikokapital-Gesellschaften stellen den Gründern Berater zur Seite. Oft können Jungunternehmer auch von den bestehenden Geschäftskontakten ihres Venture Capitalisten (VCs) profitieren. VCs, die neben Risikokapital auch Beratung und Kontakte zur Verfügung stellen, nennt man Incubatoren, weil die jungen Unternehmen wie in einem Brutkasten umfassend betreut werden.
Risikokapital kann aber auch zur (Mit-)Finanzierung größerer Investitionen, wie Immobilien, Maschinen und Geräte, für die Wachstumsfinanzierung oder aber zur Auszahlung von Gesellschaftern oder Erben eingesetzt werden.
VCs beteiligen sich in der Regel mit bis zu 25 Prozent am Unternehmen. Das kann in Form eines Aktienpakets, stiller Einlagen oder durch die Übernahme von Gesellschafter-Anteilen geschehen. Wenn sich das Unternehmen am Markt etabliert hat, versuchen die VCs ihren Anteil gewinnbringend abzustoßen. Die Beteiligung wird an die Gründer, an Banken, private oder öffentliche Investoren verkauft.
Bis zum Börsenkrach im Frühjahr 2000 war es relativ leicht, an Risikokapital zu gelangen. Die VCs standen in den Boom-Zeiten selbst unter dem Druck ihrer Investoren und mussten deren Geld schnell und Gewinn bringend anlegen. Manche VCs rechneten damit, dass vier von zehn geförderten Unternehmen wieder Pleite gingen. Die restlichen sechs Start-ups sollten das investierte Geld dann wieder einspielen. Nur einer von zehn werde ein “High-Flyer“, hieß es. Der Erwartungsdruck und die Konkurrenz waren knallhart.
Seit dem Krisenjahr 2000 geben sich VCs weit vorsichtiger. Auf den traditionellen First Tuesdays, den Branchen-Treffen der New Economy, bekennen sich Venture Capitalisten zu ähnlich konservativen Vergabekriterien wie die Banken. Vor allem im Medien- und Kommunikationssektor sank das finanzielle Engagement stark.
Gesellschaften im Überblick
Kapitalgeber der Beteiligungsgesellschaften sind Banken, Industrieunternehmen, private Versicherungsunternehmen und Finanziers. Sie übernehmen Beteiligungen ab ca. 250.000 Euro, allerdings auch nur dann, wenn hohe Renditen zu erwarten sind.
Daneben gibt es die öffentlich geförderten mittelständischen Beteiligungsgesellschaften des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK). Sie sind nicht nur gewinnorientiert und bieten Beteiligungen an, die speziell auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründer zugeschnitten sind. Gesellschafter sind Kammern, Verbände und Banken, die keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung nehmen. Sie sind in nahezu allen Bundesländern vertreten.
Die Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft (tbg) der Deutschen Ausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) führen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das BTU-Programm "Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen" durch. Dabei stellt allerdings die tbg nur unter der Voraussetzung, dass sich ein privates Beteiligungsunternehmen als Finanzierungspartner an dem Vorhaben beteiligt, jungen Technologieunternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung.
Das Bankgespräch zur Gründungsfinanzierung
Das A und O
Ob Sie eine gute Hausbank haben oder nicht, zeigt sich erst in der Krise. Ist die Bank ihr Partner, dann stundet sie auch schon mal Kredit- oder Zinszahlungen. Wenn Sie aber Pech haben, dreht Ihnen die Hausbank sofort den Geldhahn zu. Mehrere Umfragen und Studien haben gezeigt, dass die Sparkassen und Genossenschaftsbanken sich eher als Partner ihrer Kunden sehen als die großen Bankhäuser.
Auch wenn die Finanzpresse und Gründernetzwerke im Allgemeinen den Banken Desinteresse bei der Finanzierung von innovativen Gründungen vorwerfen, sollten Sie die Möglichkeit, an einen Bankkredit zu kommen, nicht von vornherein ausschließen.
Das A und O einer jeden Gründungsfinanzierung ist ein gut vorbereitetes und richtig geführtes Gespräch mit der Hausbank. In diesem Bankgespräch müssen Sie als Existenzgründer Ihren "Bankier" von ihrer Idee überzeugen und förmlich begeistern.
Vorbereitung des Gesprächs
Je besser Sie vorbereitet sind, umso größer sind auch Ihre Chancen. Zur guten Vorbereitung gehören die Erstellung eines ausgereiften Gründungskonzepts, der lnvestitions- und Rentabilitätsplanung sowie der Absatzplanung.
Wichtig ist, dass sich auch der Banker auf das Gespräch vorbereiten kann. Vorab sollten Sie sich daher bei ihrer Bank oder Sparkasse erkundigen, welche Unterlagen Sie dort vor dem Gespräch einreichen sollten. Meist sind das:
- ein persönlicher Lebenslauf mit Nachweis der erlangten Qualifikationen
- Angaben über die bisherige Berufstätigkeit
- die kurze schriftliche Darstellung des Gründungsprojektes
- ein Investitionsplan mit Wirtschaftlichkeitsberechnung (mit Angebot bzw. Kostenschätzungen)
- eine Umsatz- und Ertragsvorschau (Rentabilitätsvorschau)
- unter Umständen die Stellungnahme einer unabhängigen Stelle (z. B. IHK, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
Bei einer geplanten Betriebsübernahme sind es zusätzlich:
- Bilanzen des zu übernehmenden Unternehmens
- Angaben über den Markt
- Vorstellungen über Umfang und Laufzeit des gewünschten Kredits
- Angaben über die Investitionskosten, über die Höhe des zu finanzierenden Anteils und gegebenenfalls vorliegende Entwürfe eines Pacht- oder Gesellschaftervertrags
Vor dem Bankgespräch sollten Sie bei ihrer Bank oder Sparkasse rechtzeitig einen Gesprächstermin mit ausreichend Besprechungszeit reservieren. Sie sollten möglichst immer mit den entscheidenden Leuten in den Banken und Sparkassen reden. Hierzu gehören Zweigstellenleiter, Filialdirektoren oder die Leiter von Sonderkreditabteilungen. Diese sind nämlich nicht nur für Großkunden da.
Übrigens: Konkurrenz belebt das Geschäft. Das gilt auch bei der Gründungsfinanzierung. Sie sollten sich daher immer von mehren Stellen beraten lassen und vor der Gründungsfinanzierung Termine mit verschiedenen Banken und Sparkassen vereinbaren.
Der große Auftritt
Gute Redner und Fernsehmoderatoren proben ihren Auftritt vorher vor dem Spiegel, mit einer Video- oder Tonbandkontrolle oder aber vor guten Freunden oder Familienmitgliedern. Sie sollten daher das Bankgespräch und die Situation des Bankgesprächs vorab mit einem Freund oder dem Partner durchsprechen. Deren Fragen und Einwände können Hinweise auf eventuelle Schwachstellen im Konzept geben. Inzwischen gibt es auch Seminare, in denen Gründer Techniken für die Verhandlungen mit Banken und Sparkassen lernen können.
Um die Bank oder Sparkasse für Ihr Vorhaben gewinnen zu können, müssen Sie den Banker von der Rentabilität ihres Unternehmensplanes überzeugen. Schildern Sie zunächst, warum die geplanten Investitionen notwendig sind. Darüber hinaus müssen Sie begründen, welches Umsatz- und Ertragspotenzial Ihre Investitionen schaffen und wie Sie sich von der Konkurrenz abheben. Diese Informationen sollten Sie daher gut aufbereiten.
Es spricht nichts dagegen, zum Bankgespräch einen Berater mitzunehmen. Doch reden müssen hauptsächlich Sie. Auch die vom Berater erstellte Rentabilitätsberechnung sollten Sie stets selbst erläutern. Ein Banker würde Ihnen nämlich kaum abnehmen, dass Sie fähig sind, Ihre Planungen umzusetzen, wenn Sie diese nicht einmal erklären können.
Für Gründerinnen gilt: Wenn Sie ihren Partner oder Berater mit zum Bankgespräch nehmen, sollten Sie vorher die Rollenverteilung klären. Da nach wie vor viele Banker nur Männer als ernsthafte Gesprächspartner ansehen, muss dem Gegenüber klar werden, dass Sie als Gründerin die Hauptperson sind. Sie müssen auch das Gespräch führen.
Sie sollten sich im Bankgespräch nicht als unsicherer Bittsteller sehen, sondern das Kreditgespräch als Verhandlungs- und Verkaufsgespräch auffassen. Versuchen Sie, selbstsicher und beharrlich aufzutreten. Wenn Sie im Bankgespräch nicht zeigen, dass Sie hundertprozentig hinter der geplanten Investition stehen, werden Sie die Bank oder Sparkasse von ihrem Gründungskonzept nicht überzeugen können.
Je mehr Informationen Sie Ihrem Banker über die geplante Investition geben, desto besser sind Ihre Chancen. Nur so schaffen Sie das nötige Vertrauen. Je umfangreicher und eindeutiger Sie Fragen beantworten können, desto besser. Erwecken Sie bei Ihrem Banker den Eindruck, dass Sie ihn auch künftig gut informieren werden und an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert sind.
Schon vor dem Bankgespräch sollten Sie sich klar machen, welche Probleme die Bank oder Sparkasse sehen könnte. Wenn Sie im Bankgespräch auf diese Probleme angesprochen werden, sollten Sie bereits Lösungsansätze aufzeigen. Damit beweisen Sie Kompetenz.
Existenzgründer können ihre Anträge für öffentliche Fördermittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Deutschen Ausgleichsbank nicht selbst einreichen, sondern müssen auch die Finanzierung mit öffentlichen Geldern über ihre Hausbank laufen lassen. Rät die Bank von Fördermitteln ab, weil sie sich an frühere Erfahrungen mit einem komplizierten und langwierigen Verfahren erinnert, sollten Sie hartnäckig bleiben. Mit der Weiterentwicklung der EDV hat sich vieles geändert. Bei einigen Förderprogrammen dauert die Bewilligung nicht einmal eine Woche und es sind oftmals nur zwei Formulare einzureichen.
Bewährt hat es sich, wenn Gründer die in Frage kommenden öffentlichen Förderprogramme nennen können. Sie sollten sich daher schon vor dem Bankgespräch über die öffentlichen Förderprogramme informieren. Die Förderprogramme von Bund und Ländern finden Sie im Internet in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Sicherheiten und Bürgschaften
Beim Gespräch mit ihrer Bank oder Sparkasse werden Sie als Gründer feststellen, dass es kaum einen Kredit ohne eine entsprechende Sicherheit oder Bürgschaft gibt.
Mögliche Sicherheiten
In der Regel verlangt die Hausbank für einen Kredit "bankübliche" Sicherheiten. Dabei übertragen Gründer Teile ihres Vermögens oder bestimmte Rechte daran auf die Bank oder Sparkasse. Das Spektrum dieser Sicherheiten reicht von der persönlichen Haftung bis hin zur Übereignung von eindeutig bewertbaren Mobilien oder Immobilien als Pfand. Als Sicherheit akzeptieren die Banken und Sparkassen beispielsweise:
- Grundschulden
- Hypotheken
- selbstschuldnerische Bürgschaften
- sonstige private Ausfallbürgschaften
- Lebensversicherungen
- Bausparverträge
- Festgelder
- Sparguthaben
- Sparbriefe
- festverzinsliche Wertpapiere
- Aktien
- die Sicherungsübereignung von Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Fahrzeugen, Warenlager, Forderungsabtretungen
Bei den einzelnen Möglichkeiten der Kreditsicherung ist folgendes von Bedeutung:
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge gegenüber der Bank, im Schadensfall anstelle des Kreditnehmers für die Kreditsumme aufzukommen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Bürge auch in die Pflicht genommen werden, ohne dass der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist.
Bei einer Sicherungsübereignung bleiben Sie als Gründer immer Besitzer der sicherheitsübereigneten Gegenstände und können sie nutzen. Eigentümer wird jedoch das Kreditinstitut, das sie dann bei mangelnder Kreditrückzahlung verwerten kann.
Bei einer Forderungsabtretung tritt die Bank oder Sparkasse an Ihre Stelle als Gläubiger Ihrer Kunden. Sie bewertet auch die Forderungen, die Sie aus noch nicht bezahlten Rechnungen Ihrer Kunden haben.
Bei Lebensversicherungen wird nur der jeweilige Rückkaufswert als Sicherheit anerkannt. Dieser ist besonders bei frisch abgeschlossenen Verträgen häufig sehr niedrig und wird damit als Kreditsicherheit nicht ausreichen.
Bausparverträge können bis zum angesparten Guthaben plus Zinsen beliehen werden, Festgelder, Sparguthaben, Sparbriefe jeweils bis zur vollen Höhe, festverzinsliche Wertpapiere in der Regel bis zu 75 Prozent und Aktien normalerweise bis zu 50 Prozent des jeweiligen Kurswertes. Bei ausländischen Wertpapieren gelten individuelle Regelungen.
Bürgschaftsbanken als Rückendeckung
Wer als Gründer keine ausreichenden Sicherheiten für Kredite hat, kann sich über seine Bank oder Sparkasse an die Bürgschaftsinstitute in den einzelnen Bundesländern wenden. Sie bieten mit Rückgarantie des Bundes und des Landes so genannte Ausfallbürgschaften an. Diese stellen für die Banken und Sparkassen vollwertige Kreditsicherheiten dar. Eine Bürgschaftsbank bürgt hier für einen Kreditnehmer bei dessen Hausbank für einen Kredit. Sie bürgt allerdings nur bis zu 80 Prozent der Summe, für die eine Bürgschaft beantragt wurde. Die restlichen 20 Prozent bleiben im Eigenrisiko der Hausbank. Generell gilt: Gründer haften immer für die gesamte Kreditsumme. Eine Bürgschaft gleicht immer nur fehlende Sicherheiten aus.
Ausfallbürgschaften stehen allen gewerblichen Unternehmen und Freiberuflern (in einigen Bundesländern auch Landwirten, Gartenbau- und Fischereibetrieben) zur Verfügung, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Voraussetzung: lhr Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein.
Ausfallbürgschaften können für ein einzelnes Unternehmen bis zu einer Höhe von 750 000 Euro auch mehrfach übernommen werden. ln einigen Ländern bestehen Sonderregelungen. Für Sanierungsprojekte gewähren die Bürgschaftsbanken jedoch keine Bürgschaften.
In den neuen Bundesländern stehen im Rahmen des Bürgschaftsprogramms der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) für die Verbürgung von Krediten zwischen 0,75 und 10 Millionen Euro ergänzend zur Verfügung.
Öffentliche Ausfallbürgschaften kosten eine Bürgschaftsprovision von ca. einem Prozent der Bürgschaftssumme.
Wichtig: Anträge auf öffentliche Förderkredite und Bürgschaften müssen Sie in der Regel stellen, bevor Sie irgendwelche Vertragsabschlüsse im Zuge ihres Gründungsprojekts tätigen (Mietvertrag für die Räumlichkeiten, Bestellung von Waren o.Ä.).
Eine Bürgschaft wird in der Regel über die Hausbank beantragt. Die Bürgschaftsbank prüft vor einer Bürgschaftszusage das betreffende Gründungs- und Vorhabenskonzept nach der Hausbank ein zweites Mal auf Herz und Nieren. Gründer sollten bei einem negativen Bescheid auf jeden Fall nach den Gründen fragen und diese Niederlage dann eventuell als Chance nutzen, Schwachstellen ihres Konzeptes auszumerzen.
Wenn Sie Darlehen aus dem Europäischen Wiederaufbauprogramm (ERP) oder Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) in Anspruch nehmen wollen, Ihre Kreditsicherheiten der Hausbank aber nicht ausreichen, kann diese in einigen Programmen bei der Förderbank eine so genannte Haftungsfreistellung beantragen. Die Hausbank haftet dann dem Geldgeber (DtA, KfW) gegenüber nicht wie üblich für den gesamten Darlehensbetrag, sondern nur für einen prozentualen Anteil. Damit ist ihr Haftungsrisiko im Fall eines notleidenden Kredits also deutlich reduziert. Zweck dieser Haftungsfreistellung ist es, Banken und Sparkassen zu motivieren, Gründern mit gering bewertbaren Sicherheiten Kredite zu gewähren.
Die jeweilige Haftungsfreistellung beträgt in den alten Ländern 40 Prozent (KfW, DtA) und in den neuen Ländern 50 Prozent (ERP, KfW, DtA) der jeweiligen Kreditsumme (bis zu 2 Millionen Euro). Im Insolvenzfall werden die Sicherheiten des Kreditnehmers liquidiert. Der Erlös wird je nach dem Prozentanteil der Haftung zwischen Hausbank und Förderprogrammgeber aufgeteilt.
Öffentliche Gründerförderung
Zur Finanzierung ihrer Existenzgründung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Finanzhilfen einplanen. Die Finanzierungskonditionen sind dabei so günstig gestaltet, dass Gründer über die gesamte Laufzeit gesehen, erheblich sparen können.
Förderprogramme
Die Fördermaßnahmen bestehen beispielsweise aus nicht zurückzahlbaren Zuschüssen, aus zinsgünstigen Krediten oder Bürgschaften. Im Folgenden werden die derzeit Wichtigsten näher beschrieben, noch einige weitere genannt:
Eigenkapitalhilfe
Damit Gründer
ihren Kreditwunsch leichter erfüllt bekommen, bietet die Bundesregierung
ihnen bei einem tragfähigem Konzept die Möglichkeit, mit dem ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm
(EKH) "haftende Eigenmittel" zu bilden, also Bargeld, Bankguthaben, betriebsnotwendige
Güter oder Finanzmittel durch Beleihung von Haus- und Grundbesitz oder
Lebensversicherungen. Zusätzlich zu dem Existenzgründungsprogramm
ERP gibt es das Existenzgründungsprogramm der Deutschen Ausgleichsbank
(DtA). Die EU bietet nur Fördermittel für Wagniskapitalfonds an.
Günstige Kredite
Darüber
hinaus unterstützen Bund und Länder Gründer durch Kredite mit
langen Laufzeiten, niedrigen Zinssätzen und tilgungsfreien Jahren.
Weitere Förderungen
- Investitionszulage in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost)
- Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß § 7 g EstG
- Investitionszuschuss (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur")
- weitere ERP-Programme wie ERP-Beteiligungsprogramm, ERP-lnnovationsprogramm oder das ERP-Regionalförderprogramm
- FUTOUR 2000 in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost
- Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (BTU)
- die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Ausgleichsbank (DtA)
- Startgeld der Deutschen Ausgleichsbank (DtA)
- Beratungsförderung
Bedingungen
Alle Programme haben die gleichen Voraussetzungen. Die Anträge auf öffentliche Finanzhilfen müssen Gründer grundsätzlich vor Investitionsbeginn bzw. Durchführung des Vorhabens bei ihrer Hausbank stellen. Gründer müssen zudem die erforderliche fachliche Qualifikation nachweisen. Außerdem werden nur Vorhaben gefördert, die eine nachhaltige, tragfähige Existenz erwarten lassen. Nebenberufliche Existenzgründungen werden hingegen nicht gefördert. Eigenmittel sollten in angemessenem Umfang eingesetzt werden. Auf die Finanzhilfen besteht kein Rechtsanspruch.
Die öffentlichen Finanzhilfen können Gründer beantragen:
- zur Gründung oder Festigung einer selbstständigen Existenz
- zur Übernahme eines bestehenden Betriebs
- für die Übernahme einer tätigen Beteiligung mit Geschäftsführerbefugnis (mindestens 25 Prozent Beteiligung)
- für Investitionen in Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen, Maschinen, das erste Warenlager und für Betriebsmittel (nur in einigen Bundesländern mit Landesmitteln)
Gefördert werden laut Bundeswirtschaftsministerium Gründer aller Branchen mit Ausnahme der Landwirtschaft. Einige Programme unterscheiden nach Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Auch Franchisenehmer können auf Fördergelder hoffen.
Unternehmenssitz und Investitionsort müssen in Deutschland liegen. Auch als Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaats oder aus der European Free Trade Association (EFTA) sind Sie antragsberechtigt. Bürger anderer Staaten sollten eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen. Ihre Bank haftet im Falle des Scheiterns für das Darlehen. Zins und Tilgung zahlen Sie über die Bank an den Förderer. Bei Insolvenz löst die Bank Ihre Sicherheiten auf.
Förderdschungel?
Glaubt man manchen Presseberichten, dann besprengen Bund, Länder und Europäische Union mit einer großen Gießkanne fleißig die Unternehmenslandschaft mit Fördermitteln. Rund 15 Milliarden Euro Fördergelder rieseln demnach Jahr für Jahr auf die deutsche Wirtschaft herab. Vor Zuschüssen und Förderkrediten mit günstigen Zinsen und langen Laufzeiten könne man sich kaum retten. Insgesamt würden die Behörden rund 1.000 Fördertöpfe verwalten und bei weitem nicht alle seien am Jahresende leer.
Das Bundeswirtschaftsministerium hält die Zahlen, die über Förderprogramme und deren finanzielles Volumen kursieren, für unseriös. Viele würden doppelt und dreifach gezählt, weil sie bei mehreren Institutionen auf der Liste stehen. Nach der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums kommen für Existenzgründer nur Programme des Bundes und der Länder in Betracht. Rund 110 Förderprogramme vergeben die Länder an Existenzgründer. Der Bund selbst bietet 10 Programme an. Je nach unternehmerischer Tätigkeit gibt es für Gründer letztlich nur eine Hand voll Programme. Doch die Chancen, an öffentliche Gelder zu kommen, stehen äußerst gut. Wer die bürokratischen Hürden der Antragstellung überwindet, hat das Fördergeld schon so gut wie in der Tasche. Nach einer Studie der Unternehmensberatung Maisberger & Partner sind 92,6 Prozent der Anträge erfolgreich.
Immer noch lassen sich viele Gründer allzu leicht vom vermeintlichen Förderdschungel abschrecken: Ein Drittel der von Maisberger & Partner befragten Gründer hatte es versäumt, Starthilfe vom Staat zu beantragen. Die Gründe: “war nicht informiert“, “hatte keine Erfolgsaussichten“, “zu umständlich“, “zu zeitaufwändig und bürokratisch“.
Fehler bei der Gründungsfinanzierung
Aus zahlreichen Untersuchungen geht hervor, dass viele Vorhaben wegen Fehlern bei der Gründungsfinanzierung scheitern. Gründe hierfür sind vielfältig. Nicht nur die Aufnahme von so genannten "problemlosen" und "billigen" Krediten bringt junge Unternehmen in Bedrängnis.
Die gängigen Fehler
- Zu hohe Fixkostenbelastung
- Bei Betriebsübernahme: Zu hoher Übernahmepreis
- Unterschätzung des Betriebsmittelbedarfs (z.B. Werkzeug, Büroeinrichtung)
- Hohe Personal- und Personalnebenkosten
- Diskrepanz zwischen Umsatzentwicklung und Personalkostensteigerungen
- Überschreitung des Finanzbudgets durch nicht eingeplante zusätzliche Investitionen
- Wettbewerbsbedingte Preise, die unter den Kosten liegen
- Zu hohe Abhängigkeit von Kunden (ein Großkunde) und Lieferanten
- Vernachlässigung des Rechnungswesens
- Zu schmale Eigenkapitalbasis
- Chronische Mittelknappheit, die zu ständiger Kreditüberziehung führt
- Hergabe letzter Kreditsicherheiten, die dann zur Finanzierung des Umsatzwachstums fehlen
- Hausbank verweigert Anschlusskredite zur Ausweitung der Umsatztätigkeit, weil z.B. nicht rechtzeitig mit der Bank verhandelt wurde
- Überschätzung der Zahlungsmoral von Kunden mit der Folge hoher ungeplanter Außenstände
- Öffentliche Finanzierungshilfen nicht beantragt bzw. Kombinationsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft
- Verwendung kurzfristiger Kredite (Kontokorrent) für die Finanzierung langfristiger Investitionen








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