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Der richtige Ausstieg

Derzeit laufen knapp 100 Millionen Lebensversicherungen in Deutschland. Erfahrungsgemäß erreicht nur die Hälfte der Verträge das Laufzeitende. Oft sind Notlagen oder unerwartete Ereignisse wie Jobverlust oder Scheidung die Ursachen dafür, dass Versicherte für ihre Beiträge nicht mehr aufkommen können. Aber auch unrentable Abschlüsse machen manchmal den Ausstieg aus einer Lebensversicherungspolice notwendig. Doch der richtige Ausstieg will gelernt sein, ansonsten kostet der vorzeitige Abschied viel Geld.

Schnelle Einsicht

Einen schlechten Tag hat jeder. Wird einem an solchen Tagen eine Police verkauft, muss der überrumpelte Konsument nicht unbedingt zwölf Jahre oder mehr dafür bezahlen. Doch wichtig ist dabei eine frühe Einsicht. Innerhalb von 14 Tagen ist jeder Vertrag irgendwie aufzulösen. Wichtig ist dabei aber, seine Rechte zu kennen und die Fristen zu wahren. Die Notausgänge im Frühstadium heißen: Widerruf, Rücktritt und Widerspruch.

Widerruf

Nach Unterschrift unter einen Versicherungsvertrag hat man noch 14 Tage, um einen Antrag zu widerrufen. Dabei genügt es, den Brief rechtzeitig abzuschicken. Es bedarf zudem keiner bestimmten Form und auch keiner Begründung. Diese Regelung gilt nicht nur für Lebensversicherungen, sondern für alle Policen, die eine Laufzeit von über einem Jahr aufweisen. Die Assekuranz muss den Kunden ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht hinweisen und sich mit einer Unterschrift des Kunden bestätigen lassen, dass sie diesem Gebot auch nachgekommen ist. Unterlässt die Assekuranz diese Aufklärung, so verlängert sich die Widerrufsfrist auf vier Wochen nach Zahlung des ersten Beitrages. Ist der Widerruf ausgeschlossen, hat der Konsument ein Rücktrittsrecht.

Rücktritt

Die Zeit läuft hier nicht schon mit der Unterschrift, sondern erst ab Erhalt der Police. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Versicherungsscheines muss der Kunde seinen Rücktritt erklären. Es bedarf keiner Begründung, aber der Schriftform. Wie beim Widerruf muss die Assekuranz den Konsumenten auf dieses Recht hinweisen und sich mittels Unterschrift bestätigen lassen, dass der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Vergisst dies der Versicherungsvertreter oder Makler, dann verlängert sich die Rücktrittsfrist auf vier Wochen nach der ersten Prämienzahlung.

Widerspruch

Die mächtigste Waffe der Verbraucher gegen ungeliebte Versicherungspolicen ist der Widerspruch. Dieses Recht gilt nicht nur für Lebensversicherungen, sondern für alle Verträge, auch wenn diese nur für ein Jahr abgeschlossen werden. Unter folgenden Voraussetzungen ist das Widerspruchsrecht möglich: Die Assekuranz hat den Konsumenten nicht schriftlich und in verständlicher Form über das Widerspruchsrecht belehrt oder übergab diesem nicht alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verbraucherinformationen. Tritt einer dieser Fälle ein, kann bis zu einem Jahr nach Zahlung der ersten Prämie der Vertrag aufgelöst werden. Die Chancen für die Konsumenten, durch Widerspruch aus einem Vertrag zu kommen, sind sehr groß. Nur in den wenigsten Fällen halten sich die Versicherungen an die gesetzlichen Vorgaben. Gerade Lebensversicherungen machen zumeist keine oder nur sehr spärliche Angaben über Rückkaufswert und die Überschussbeteiligung. Widerspruch ist auch dann möglich, wenn in der Police etwas anderes steht als ursprünglich vereinbart. Bis zu vier Wochen nach Erhalt des abgeänderten Vertrages kann der Konsument aussteigen. Achtung: Hat die Assekuranz die Abweichungen deutlich gekennzeichnet und der Kunde lässt es trotzdem darauf beruhen, gilt der Vertrag nach Ablauf der Frist unter den geänderten Bedingungen als angenommen.

Spät, aber doch

Zwar hat man nach Ablauf des ersten Jahres noch die Möglichkeit, langlaufende Verträge zu kündigen, doch das ist schon etwas schwieriger. Neben einer kostspieligen ordentlichen Kündigung haben die Konsumenten aber auch andere Möglichkeiten um ungeliebten Verträgen die Spitze zu nehmen.

Ordentliche Kündigung

Verträge ,die über ein Jahr oder länger laufen können Kunden nach Ablauf der Vertragsfrist innerhalb von drei Monaten kündigen. Reagiert der Versicherungsnehmer nicht, verlängert sich die Police automatisch um ein weiteres Jahr. Bei Vertragslaufzeiten über fünf Jahren ist ein Ausstieg auch vor Vertragsende möglich. Bei Kapital-Lebensversicherungen ist der vorzeitige Ausstieg aber teuer. Meist sind die Beiträge der ersten Jahre verloren. Damit deckt die Versicherung die Maklerprovisionen und Vertragskosten ab. Zudem verrechnen die Gesellschaften Stornogebühren. Doch für teure Policen gilt: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Policen beitragsfrei stellen

Der Versicherungsnehmer kann eine Lebensversicherung auch “beitragsfrei" stellen. Das bedeutet, die bisher einbezahlten Beiträge werden eingefroren und auf dieser Basis wird eine neue Versicherungssumme berechnet. Ist das Vertragsende erreicht, bekommt man die neu vereinbarte Summe plus Überschussanteile ausbezahlt. Diese Variante ist oft günstiger als eine Kündigung, denn es fallen keine Stornogebühren an und der Versicherte erhält am Ende sogar einen Überschussanteil, welcher bei einer Kündigung verloren ginge.

Laufzeitverkürzung

Eine weitere Möglichkeit unrentablen Versicherungen zu begegnen, ist eine Laufzeitverkürzung. Aus steuerlichen Gründen sollte die Laufzeit aber nicht unter zwölf Jahre verkürzt werden. Auch hier liegt der Vorteil für den Versicherten darin, dass keine Stornogebühren anfallen und der Versicherungsnehmer am Vertragsende eine Überschussbeteiligung erhält. Ausgeklügelt ist folgende Vorgangsweise: Erst die Vertragslaufzeit verkürzen und danach die Versicherung beitragsfrei stellen. Wichtig: Die Reihenfolge einhalten, denn beitragsfreie Versicherungen können nicht mehr verändert werden!

Tipps für den richtigen Abgang

  1. Ziehen Sie den Schlussstrich per Einschreiben: Um im Streitfall etwas in der Hand zu haben, sollten Sie Versicherungsverträge immer mit eingeschriebenen Briefen beenden. Damit ist die fristgerechte Kündigung einfacher vor Gericht zu beweisen.
  2. Halten Sie unbedingt die Fristen bei den einzelnen Rechtsmitteln ein. Der Brief muss spätestens einen Tag vor Fristablauf bei der Assekuranz eintreffen. Also lieber zu früh als zu spät reagieren.
  3. Will ein Makler oder Vertreter die erste Prämie sofort bar oder per Scheck ausbezahlt bekommen, ist Vorsicht geboten. Damit verlieren Sie das Widerrufsrecht! Zahlen Sie nur, wenn Sie sich ganz sicher sind oder sofortigen Schutz brauchen.

Retter in der Not

Sollten sich die Probleme mit einer Versicherungsgesellschaft nicht gütlich regeln lassen, dann können Konsumenten auf Unterstützung bauen. Einige Einrichtungen erwiesen sich in den vergangenen Jahren als kompetente und starke Partner auf Seiten des Konsumenten.

Verbraucherzentralen

Unabhängige Berater unterstützen Konsumenten bei Schwierigkeiten im Umgang mit Assekuranzen. In jedem Bundesland gibt es eine Verbraucherzentrale, mit Versicherungsexperten.

Bund der Versicherten

Der Verein ist eine private Verbraucherschutzorganisation die sich als qualifizierte Interessenvertretung zum Thema Versicherungen in den vergangenen Jahren einen Namen gemacht hat. Rund 45 000 Haushalte sind bereits Mitglied in dem Verein. Der Jahresbeitrag beträgt für Familien oder eheähnliche Gemeinschaften 40 Euro. Dafür gibt es kostenlose Beratung durch Juristen und Experten zu allen Belangen rund um den privaten Risikoschutz. Zudem bietet der Verein spezielle Versicherungspakete.

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Eine der ältesten Verbraucherschutzeinrichtungen Deutschlands bietet ebenfalls Unterstützung bei Problemen mit Assekuranzen. Zudem werden auf der Website allgemeine Fragen zum Thema Risikoschutz behandelt.

Ombudsmänner der Versicherungswirtschaft

Dies ist eine private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Beschwerden von Konsumenten gegen ihre Versicherungsgesellschaft. Es wird versucht zwischen der Assekuranz und dem Versicherten einen Streit außergerichtlich beizulegen. Das spart Gerichtskosten und dauert im Regelfall weniger lange.

Stephan Scopetta
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