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Deutschordensstaat
Die Kulmer Handfeste regelt die rechtliche Stellung der Untertanen des Deutschordensstaates: der Orden ist Eigentümer von Grund und Boden, die Bauern genießen persönliche Freiheit und Freizügigkeit.
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Die Kulmer Handfeste regelt die rechtliche Stellung der Untertanen des Deutschordensstaates: der Orden ist Eigentümer von Grund und Boden, die Bauern genießen persönliche Freiheit und Freizügigkeit.


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