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Eingetragene Genossenschaft

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Bei einer eingetragenen Genossenschaft handelt es sich um eine Gesellschaft mit unbegrenzter Mitgliederzahl, deren Ziel darin besteht, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder bzw. "Genossen" durch einen gemeinschaftlich organisierten Geschäftsbetrieb zu fördern. Das heißt: Die Mitglieder einer eingetragenen Genossenschaft bleiben einerseits selbstständig, z. B. als Bauern, Gewerbetreibende, Handwerker oder auch Privatpersonen, gehen andererseits aber eine Koalition ein, um von der gemeinsam getragenen Unternehmung Leistungen zu empfangen. Im Verbund ergeben sich Größenvorteile, von denen jeder einzelne profitiert. Durch den Zusammenschluss finden auch Kleinere einen wettbewerbsfähigen Marktzugang! Die Genossenschaft muss eine Firma führen, die das Kürzel eG, also eingetragene Genossenschaft, enthält. Diese eG fungiert als juristische Person und als Kaufmann.

Eine Genossenschaft muss mindestens sieben Mitglieder haben. Im Statut sind der Umfang der Geschäftsanteile und die darauf zu leistende Mindesteinzahlungssumme festgelegt. Eine unmittelbare Haftung der Genossen gegenüber den Gläubigern der Genossenschaft gibt es nicht.

Organe sind die Generalversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. In der Generalversammlung hat jeder Genosse eine Stimme. Der Vorstand (mindestens zwei Genossen) wird von der Generalversammlung gewählt und leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Und der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei von der Generalversammlung gewählten Genossen.

Bedeutsam sind in Deutschland zum Beispiel Kreditgenossenschaften, Baugenossenschaften oder Verkehrsgenossenschaften. Diese und andere stehen seit 1972 unter dem gemeinsamen Dach des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands e. V. sowie unter dem dreier Bundesverbände.

Kreditgenossenschaften (oder Genossenschaftsbanken) entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts als Selbsthilfeeinrichtung des Mittelstandes und sind bis heute meist lokal tätig. Dazu gehören u. a. die Volks- und Raiffeisenbanken.

Bau- und Wohnungsbaugenossenschaften sind Unternehmen oder Aktiengesellschaften, die für ihre Genossenschaftsmitglieder Wohnungen bauen und diese dann zum Verkauf oder zur Miete zur Verfügung stellen. Die zu zahlende Miete entspricht hier dem Erwerb von Mitgliederanteilen.

Eine Verkehrsgenossenschaft ist ein Zusammenschluss mittelständischer Verkehrsunternehmen zur gegenseitigen wirtschaftlichen Förderung. Allein die Anzahl der Straßenverkehrsgenossenschaften liegt in Deutschland bei über 100.

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