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Energieausweis für Gebäude

Dr. Kai U. Jürgens

Der „energetische Fingerabdruck“ – Vorzüge und Nebenwirkungen

Seit 2009 ist er genauso Pflicht wie für jeden Bürger der Personalausweis: der Energieausweis für Gebäude. In mehreren Stufen eingeführt, soll er potentiellen Mietern wie Kaufinteressierten Hilfestellung geben, wenn es um die Bewertung einer Immobilie geht. Doch das von ökologischen Prinzipien geleitete Papier, das Auskunft über den Energieverbrauch von Häusern wie Wohnungen geben soll, bleibt umstritten. Nicht immer, so die Kritik, seien die ausgewiesenen Daten nachvollziehbar. Fehlende Transparenz und Einfachheit werden immer wieder moniert.
 

Der Pass für alle Fälle
Energieausweis für Wohngebäude
Fotolia.com/Peter Jobst/PeJo

Die Idee hat etwas bestechendes: Ein von neutraler Seite erstelltes Ausweispapier bewertet die Energiebilanz von Gebäuden, um Neumietern und Investoren verlässlich Auskunft über Folgekosten bieten zu können. Schließlich sind Heizungsfragen nicht zu unterschätzen, wenn es um den Erwerb oder das Bewohnen eines Objekts geht. Unterdessen ist der Energieausweis auch bei Neu- und Umbau erforderlich; zuständig sind dabei qualifizierte Aussteller der Deutschen Energie Agentur (dena) – eine Online-Datenbank hält Adressen und hilfreiche Publikationen parat. (www.dena.de) Grundlage hierfür ist in Deutschland die Energieeinsparverordnung, die in Abständen aktualisiert wird. Ein nach den dort formulierten Regeln erstellter Ausweis ist zehn Jahre gültig.


Das Haus auf dem Prüfstand
Wärmebildkamera
Fotolia.com/Ingo Bartussek

Grundsätzlich bedeutet das Verfahren, das zum Erstellen eines Energieausweises führt, einen kritischen Blick unter den schmückenden Putz und die frisch bemalte Fassade. Es geht um die Bausubstanz, die verwendeten Materialien und den Zustand der Heizungsanlage. Wie gut sind Wände und Dach gedämmt? In welchem Zustand befinden sich die Fenster? Wie sieht es mit der Warmwasserbereitung aus? Gerade Mieter und andere Nichtfachleute sollen von dem Verfahren profitieren, während die Eigentümer gehalten sind, die Schwachstellen ihrer Immobilie zu minimieren. Hierzu dienen Vorschläge, die dem Energieausweis hinzugefügt werden. Übrigens sind nicht immer Ortstermine der Prüfer erforderlich. Geht es um Eigentümer- oder Mieterwechsel, können die Daten – zu denen natürlich auch Heizkostenabrechnungen gehören – vom Eigentümer zur Verfügung gestellt werden.



Die Tücken des Verfahrens

Leider hält die Praxis nicht immer, was die Theorie verspricht. Das beginnt schon damit, dass es zwei Varianten gibt, den „Bedarfsausweis“ und den „Verbrauchsausweis“, die beide jeweils ihre Vor- und Nachteile haben. Dazu kommt, dass die individuellen Heizgewohnheiten des Bewohners nicht oder kaum erfasst werden, da die Berechnung mit Faktoren wie „Normklima“ und „Normnutzung“ arbeitet. Hier kann es im Einzelfall immer wieder Abweichungen zu den Zahlen geben, die bei der Bewohnung entstehen. Kritisiert werden auch die verwendeten Fachausdrücke, die dem Laien wenig sagen würden. Aber: Zentrales Element ist ein Farbbalken, bei dem das grüne Ende ein hohes Maß an ökologischer Rentabilität signalisiert. Trotz aller Kritik lohnt es sich also in jedem Fall, einen Blick auf den Ausweis zu werfen.
 

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