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Energieausweis: Rot heißt hoch

Seit 1. Juli 2008 ist er Pflicht: der Energieausweis. Vorerst gilt er für alle Häuser, die vor 1965 gebaut wurden. Ab Oktober ist er auch für Immobilien vorgeschrieben, die zwischen 1965 und 1977 errichtet worden sind. Vom 1. Januar 2009 an sind sämtliche Wohngebäude ausweispflichtig. Vorlegen müssen den Pass Immobilien-Eigentümer beim Verkauf und bei Neuvermietung. Er stellt eine Art "energetischen Fingerabdruck" dar und gibt Auskunft über den Energieverbrauch von Häusern bzw. Wohnungen.
von Michael Fischer, wissen.de

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Energieeffizientes Wohnen
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Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Den „Bedarfsausweis“ und den „Verbrauchsausweis“. Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den beiden Varianten frei wählen. Der „Verbrauchsausweis" ist kostengünstiger, liefert allerdings keine Erkenntnisse darüber, was den Energieverbrauch beim untersuchten Gebäude verursacht. Die Laufzeit der Energieausweise beträgt jeweils zehn Jahre.

  

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