Die Industrialisierung hatte große Bevölkerungsteile in die Verelendung geführt. Wissenschaftler und Politiker begannen, sich mit der sozialen Frage zu beschäftigen. Auf einmal werden Kinderarbeit, schlechte Wohnverhältnisse und soziale Sicherung der Arbeiter ein Thema. Das Vorbild für Bismarcks Sozialgesetze war die seit 1766 bestehende Knappschaftsversicherung für den Bergbau in Preußen. Mit der Sozialgesetzgebung der 1880er Jahre wurde ein erster Schritt zur sozialen Sicherung der Arbeiter getan.

Otto Fürst von Bismarck (1815-1898), Gründer und erster Kanzler des Reiches von 1871
Am 15. Juni 1883 billigt der Reichstag in Berlin das Gesetz zur Krankenversicherung als erstes der Bismarckschen Sozialgesetze, am 27. Juni 1884 das Gesetz zur Unfallversicherung, am 24. Mai 1889 folgt das Gesetz über die Alters- und Invaliditätsversicherung. Obwohl die Maßnahmen angesichts der wachsenden Bedeutung der Sozialdemokratie zunächst vor allem die Arbeiterschaft befriedigen sollen, so beschreitet das Deutsche Reich damit gleichzeitig als erstes Land den Weg in den modernen Sozialstaat.
Krankenversicherung
Das Gesetz führt die Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte unter 2000 Mark Jahresverdienst ein. Der Anteil der Kassenmitglieder an den Erwerbspersonen beträgt 1885 knapp 20%, weil noch nicht alle Wirtschaftszweige (u.a. Landwirtschaft) einbezogen sind. Der versicherte Personenkreis wird in den Folgejahren ausgedehnt – auch durch die (freiwillige) Krankenversicherung für Angehörige ab 1892. Dem Versicherten stehen für maximal 13 Wochen kostenlos ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Medizin zu. Er erhält nach zweitägiger Karenzzeit Krankengeld (50% des Durchschnittslohns, höchstens jedoch 2 Mark am Tag). Die Beiträge (2-3% des Lohns) werden zu zwei Dritteln vom Arbeitnehmer, zu einem Drittel vom Arbeitgeber bezahlt.
Unfallversicherung
Das Gesetz von 1884 sichert Arbeiter und Angestellte unter 2000 Mark Jahreseinkommen gegen die finanziellen Folgen eines Betriebsunfalls ab. 1886 sind gut 18% der Erwerbspersonen versichert (u.a. Landarbeiter noch nicht). Beitragspflichtig sind die Arbeitgeber.
Rentenversicherung
Die 1889 bewilligte Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer unter 2000 Mark Jahreseinkommen gewährt finanzielle Unterstützung bei Invalidität und im Alter. Anspruch auf die Altersrente haben Arbeitnehmer ab dem 70. Lebensjahr nach 30 Beitragsjahren. Die Altersrente beträgt 1891 durchschnittlich 123,55 Mark im Jahr. Zum Vergleich: Die Jahreslöhne in der deutschen Industrie hegen 1890 zwischen 328 Mark (Steinbrüche) und 913 Mark (Maschinenbau). Die Beiträge zur Rentenversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Motive der Sozialpolitik
Reichskanzler Otto von Bismarck, der bereits in den 70er Jahren Forderungen nach einem staatlichen Eingriff in das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit aufgenommen hat, bewegen drei Motive bei seinen wegweisenden sozialpolitischen Aktivitäten der 80er Jahre:
Die Sozialgesetzgebung soll die Arbeiter an den Staat binden und der Sozialdemokratie, die gleichzeitig durch das Sozialistengesetz bekämpft wird, fremden.
- Teile der Sozialgesetzgebung versucht Bismarck zur Schwächung des Reichstags einzusetzen. Die für die Unfallversicherung eingerichteten Berufsgenossenschaften will er zu einem politischen Faktor ausbauen - was allerdings nicht gelingt.
- Schließlich wird Bismarck in seiner Sozialpolitik auch von christlich-ethischen Gesichtspunkten geleitet.
Mit der Sozialgesetzgebung ist die "soziale Frage" keineswegs gelöst. Der Arbeiterschutz steht völlig aus. Dieses Problem greift erst die Gewerbeordnungsnovelle 1891 auf. Auch lindern die Gesetze noch nicht die Folgen von Altersarmut, Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit oder Tod von Familienernährern (Witwen- und Waisenversorgung).









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