Fideikommiss
Fi|dei|kom|miss 〈[-de:i-] n.; -es, -e; im frühen dt. Recht〉
[< lat. fidei commissum »auf Treu u. Glauben Anvertrautes«; zu fides »Treue, Glauben« + committere »anvertrauen«] unveräußerl., meist aus Grundbesitz bestehende, nur als Ganzes vererbl. Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihren Ertrag verfügen konnte









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