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FREMDWöRTERLEXIKON

Imam

Imam
m.; -s, -s od. -e
1
mohammedan. Vorbeter in der Moschee
2
geistl., auf Mohammed zurückgeführtes Oberhaupt der Schiiten
3
Ehrentitel für mohammedanische Gelehrte
[arab., »Vorsteher«]
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Imame stehen mit den Propheten im Zusammenhang. So ist jedenfalls im Islam bekannt, daß den Propheten die Imame folgen. Das kann ein und die gleiche Person sein (Abraham war erst Prophet, dann Imam, so der Koran 2;124), oder (dann auch) (s)ein(e) Nachfolger (etwa Koran, 21:73).

Der Unterschied zum Propheten ist der, daß der Imam nur den führt, der ihm folgt, während der Gesandte Gottes seine Berufung öffentlich verkünden muß. Beides sind jedoch keine angemaßten und willkürlich gewählten Führer, sondern Auserwählte Gottes. Deswegen gilt ihnen das Gebot Gottes alles und Ungerechtigkeit ist ihnen fremd. Während ein Richter zu Recht sagt: "Von mir kriegen Sie ein Urteil, Gerechtigkeit kriegen Sie vom lieben Gott", ist das Urteil eines Propheten oder Imams tatsächlich gerecht und damit nicht unbedingt legal, sondern wesenhaft legitim, weil sich das Gesetz Gottes nicht ändert, wohl aber unser Verständnis davon.