Isolationshaft
Iso|la|ti|ons|haft 〈f.; -; unz.〉
[→ Isolation] Sondervollzug in Justizvollzugsanstalten, der die Trennung einzelner Häftlinge od. kleinerer Gruppen von den übrigen Anstaltsinsassen vorsieht, z. B. in Gefängnissen mit einem Hochsicherheitstrakt









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