Wahrig Fremdwörterlexikon

Privatperson

Pri|vat|per|son
[va:t] f.; , en
Person außerhalb des behördlichen od. staatlichen Lebens, nicht im Auftrag od. als Repräsentant einer Institution auftretende Person;
ist das Museum in Staatsbesitz oder gehört es einer ~?; als Beamter, als Soldat muss er sich so verhalten, als ~ braucht er das nicht

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