Einführung

Grundgesetz

Am 23. Mai vor 65 Jahren trat das deutsche Grundgesetz in Kraft  Was damals ursprünglich als Provisorium gedacht war, hat sich inzwischen als Verfassung bewährt – und ist bei den Deutschen beliebt: Das Vertrauen auf die Verfassung ist deutlich höher als gegenüber jeder anderen politischen Institution. Welche Grundrechte ihnen besonders wichtig sind, haben Meinungsforscher vor kurzem erfragt.

Als der Parlamentarische Rat zusammentrat, um eine Verfassung für Deutschland zu schreiben, lagen viele deutsche Städte in Trümmern und die Teilung in Ost und West stand unmittelbar bevor. Die Verbrechen der Nationalsozialisten vor Augen, legten die 65 Delegierten besonderen Wert auf die Grundrechte und setzten sie an den Beginn des Dokuments. Absichtlich vermieden sie den Begriff "Verfassung" in der Hoffnung, dass die Aufspaltung in Ost und West nicht lange andauern würde. Denn mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes war die Bundesrepublik gegründet und die Teilung Deutschlands vollzogen.

Inmitten der Zerstörung des Zweiten Weltkriegs sorgten sich die Menschen eher um grundlegende Bedürfnisse wie Wohnraum und ausreichend Heizmaterial. Sie hatten ohnehin nur ein indirektes Mitspracherecht, denn das Grundgesetz wurde nicht über eine Volksabstimmung sondern in den Länderparlamenten legitimiert. Im Rückblick ist das Provisorium ein Erfolg. Beim Beitritt der ostdeutschen Länder wurde entgegen der ursprünglichen Planung keine neue Verfassung erarbeitet. Lediglich die Artikel, aus denen die Teilung Deutschlands sprach, wurden geändert.

 

Menschenwürde am wichtigsten

Heute ist die große Mehrheit der Deutschen stolz auf das Grundgesetz: Aus Sicht von 60 Prozent der Bevölkerung zählt das Grundgesetz zu den größten Errungenschaften der Bundesrepublik, wie eine Allensbach-Umfrage im Mai 2014 ergab. Grund dafür könnten unter anderem die knappen, schlicht gehaltenen Formulierungen sein. Der Gesetzestext ist für Laien untypisch leicht zu verstehen. 91 Prozent der Deutschen haben großes Vertrauen in das Grundgesetz. Dieser große Vertrauensbonus, färbt auch auch das Bundesverfassungsgericht als "Hüter der Verfassung" ab: Ihm sprechen immerhin noch 86 Prozent ihr Vertrauen aus. Erst mit einigem Abstand folgen der Bundespräsident mit 75 Prozent sowie Bundesrat und Bundestag mit jeweils 58 Prozent.

Fragt man die Deutschen danach, welche der 26 Grundrechte  die wichtigsten sind, ergibt sich an der Spitze eine klare Rangfolge. Auf den ersten drei Plätzen rangieren mit einigem Abstand zu den nachfolgenden Grundrechten: die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die freie Meinungsäußerung und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.Erst mit einigem Abstand folgen mit Werten von 58 und 59 Prozent der Schutz der privaten Wohnung, das Brief- und Fernmeldegeheimnis sowie der Gleichheitsgrundsatz, dass niemand wegen seiner Abstammung, Sprache, seiner Heimat, seiner religiösen oder politischen Ansichten benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

 

NPO / Dagmar Oberndorfer