Die im Text fett hervorgehobenen Wörter verweisen auf Begriffe, die im Glossar an anderer Stelle näher erläutert werden.
Schlagworte zu Hochschule und Studium von A – Z
AIESEC
Internationale Studentenorganisation, die 1948 von Studenten der Wirtschaftswissenschaften gegründet wurde und seit 1969 auch außerhalb Europas tätig ist. Ziel der Organisation ist es, die internationale Verständigung auf universitärer Ebene durch Praktikantenaustauschprogramme zu fördern. Auch für die ehrenamtlichen studentischen Mitarbeiter besteht die Möglichkeit zum Austausch mit Lokalkomitees im Ausland.
Akademisches Auslandsamt (AAA)
Verwaltungsorgan einer Hochschule, das zuständig ist für ausländische Studenten an deutschen Hochschulen und deutsche Studenten, die im Ausland studieren wollen.
Akademischer Grad
Titel nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums, z.B. Diplom, Bacheloroder Magister.
Akademisches Viertel
Der Brauch, Lehrveranstaltungenan einer Hochschuleeine Viertelstunde später als angegeben, also Cum tempore (c.t.), "mit Zeit", zu beginnen; dagegen: Sine tempore (s.t.), "ohne Zeit", pünktlicher Beginn ohne akademisches Viertel.
Anwesenheitspflicht
In den meisten Studienfächern ist die Anwesenheit in Seminarenobligatorisch, wenn man am Semesterende einen Schein in der Tasche haben möchte. Vorlesungen sind in der Regel nicht anwesenheitspflichtig.
AStA
Kurzwort für Allgemeiner Studentenausschuss. Die AStA vertritt die Interessen der Studenten. Ihre Mitglieder werden jährlich vom Studentenparlament gewählt.
Alma Mater
Veraltete feierliche lateinische Bezeichnung für Universität.
Assistent
Im Studentenjargon: Beschäftigter an einem Lehrstuhl, der Lehrveranstaltungen abhält, die die Vorlesungenoder Seminare des Professorserläutern und vertiefen.
Auditorium Maximum (Audimax)
Der größte Hörsaal an einer Hochschule, der häufig auch für repräsentative Zwecke genutzt wird.
Aufbaustudium
Studiengang über meist zwei bis vier Semester, der nach erfolgreichem Abschluss eines regulären Studiengangs als Zusatzqualifikation absolviert werden kann.
Auslandssemester
Möglichkeit, während des Studiums ein oder mehrere Semesteran einer ausländischen Hochschulezu verbringen, um die Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und nette Leute kennen zu lernen. Die Anrechnung der an der ausländischen Gasthochschule erbrachten Studienleistungen sollte im Einzelfall mit der deutschen Hochschule geklärt werden. Nähere Informationen dazu gibt es beim Akademischen Auslandsamt.
Auswahlverfahren
Im Gegensatz zu den USA können in Deutschland die Universitäten ihre Studenten nicht frei auswählen. Jeder Bewerber, der die formalen Voraussetzungen erfüllt, bekommt in der Regel auch einen Studienplatz. Allerdings müssen aufgrund der hohen Studentenzahlen die Kapazitäten unter den Hochschulen entsprechend verteilt werden, was über die ZVS geschieht und zum Teil mit Wartesemestern für die Bewerber verbunden ist.
Bachelor
Niedrigster akademischer Grad in angelsächsichen Ländern, als Bachelor of Arts (B.A.) in den geisteswissenschaftlichen, als Bachelor of Science (B.S. oder B.Sc.) in den naturwissenschaftlichen Fächern. Auch in Deutschland werden Bachelor-Abschlüsse zunehmend eingeführt, um die Studienzeiten zu verkürzen. Aufbauend darauf ist der Studienabschluss mit dem Titel Master.
Bafög
In der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Abkürzung BAföG) vom 26. 8. 1971 in der Fassung vom 7. 5. 1999 geregelte staatliche Förderung der Ausbildung an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, an Fach- und Fachoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen; wird als Zuschuss, beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen geleistet, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Campus
Das Universitätsgelände, besonders in den USA gebräuchlicher Begriff.
Cum Laude
Lateinisch für "mit Lob". Nach Summa cum laude und magna cum laude drittbeste Zensur bei der Doktorprüfung, die der Note "gut" entspricht.
Cum tempore (c.t.)
Abkürzung c.t., mit akademischem Viertel, d.h. Beginn einer Lehrveranstaltung eine viertel Stunde später als angegeben, im Gegensatz zu s.t.
DAAD
Abkürzung für Deutscher Akademischer Austauschdienst. Der DAAD bietet Austauschprogramme und Stipendien an für Auslandessemester deutscher Studenten und ausländischer Studenten, die an einer deutschen Hochschule studieren wollen. Er fungiert als nationale Agentur für das ERASMUS-Programm und ist in dieser Funktion u.a. zuständig für die Information und Beratung von Antragsstellern.
Dekan
Leiter einer Hochschulfakultät. Er wird für eine mehrjährige Amtsperiode gewählt und muss den Professoren der jeweiligen Fakultät angehören.
Diplom
Seit 1899 akademischer Grad, der nach bestandener mündlicher und schriftlicher Abschlussprüfung, einschließlich Diplomarbeit, von einer Hochschule in Deutschland verliehen wird und als Berufsbezeichnung geführt werden kann, z. B. Diplom-Ingenieur, Diplom-Biologe, Diplom-Psychologe. Das Diplomstudium gliedert sich in ein 4-semestriges Grund- (Vordiplom) und ein Hauptstudium. Der Diplomgrad ist in Deutschland, in Österreich und der Schweiz ein Hochschulabschluss vor allem für naturwissenschaftlich-technische, sozial- und wirtschaftswissenschaftlich-technische, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge sowie einige andere akademische Ausbildungen, z. B. Diplom-Bibliothekar, Diplom-Dolmetscher.
Dissertation
Wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung der Doktorwürde.
Dozent
Im weiteren Sinne die Amtsbezeichnung für jeden Lehrer an einer Hochschule, im engeren Sinne nur der noch nicht zum Professorernannte (früher Privatdozent genannt).
Emeritierung
Die Entpflichtung von Hochschullehrern in den Ruhestand.
ETCS (European Credit Transfer System)
Eine von der Europäischen Kommission entwickelte Methode zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Wenn die jeweilige Hochschule an dieses System angeschlossen ist, können im Ausland besuchte Lehrveranstaltungen mithilfe eines Punktesystems in Form von Credits auf an der deutschen Hochschule zu erbringende Leistungen angerechnet werden.
ERASMUS
Abkürzung für European Action Scheme for the Mobility of University Students. Ein 1987 von der Europäischen Union ins Leben gerufenes Austauschprogramm, das ein Stipendium für Studenten gewährt, die 3 bis 12 Monate an einer Hochschule eines anderen EU-Mitgliedslandes verbringen. Das Programm wird innerhalb des neuen Rahmenprogramms SOKRATES fortgeführt. Teilnehmende Studenten erhalten ein Teilstipendium, um die Zusatzkosten für das Auslandsstudium zu decken. Während des Auslandsaufenthalts ist es sinnvoll, sich an der heimischen Hochschule beurlauben zu lassen, damit das Semester nicht als Fachsemester gezählt wird, der Studienplatz jedoch erhalten bleibt. Eine Beurlaubung ist allerdings nur während der Regelstudiendauer möglich. Die im Ausland erbrachten Studienleistungen können nach der Rückkehr auf Antrag beim Prüfungsamt der inländischen Hochschule über ECTS angerechnet werden.
Exkursion
Ausflug, besonders unter wissenschaftlicher Leitung.
Exmatrikulation
Streichung aus dem Studentenverzeichnis einer Hochschule nach Studienabbruch, Abschlussprüfung oder bei Hochschulwechsel. Kann auch schnell unbeabsichtigt passieren, wenn man vergessen hat, den Semesterbeitrag zu bezahlen.
Fachbereich/Fakultät
Hochschulen sind in Fachbereiche bzw. Fakultäten strukturiert, die jeweils in inhaltlich verwandte Studienfächer untergliedert sind. So spricht man im weiteren Sinne beispielsweise von der mathematisch-naturwissenschaftlichen oder der geisteswissenschftlichen Fakultät, die dann aus Gründen der Übersichtlichkeit ihrerseits in Fachbereiche aufgeteilt werden.
Fachhochschule
Eine der Universität vergleichbare, meist staatliche Hochschule mit spezialisiertem Studienangebot, häufig im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich.
Fachschaft
Vertretung der Studenten eines Studienfaches.
Fachsemester
Anzahl der Semester, in denen man in einem bestimmten Studiengang immatrikuliert war. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.
Fernleihe
Ein Buch bei einer auswärtigen Bibliothek bestellen.
Fernstudium
Ein Studium, das auf der selbstständigen Bearbeitung von Unterrichtsbriefen ohne Besuch von Lehrveranstaltungen basiert. Es wird meist nebenberuflich betrieben und erlangt mit der Möglichkeit von internetbasierten Online-Seminaren wieder größere Beliebtheit.
Förderungshöchstdauer
Für jedes Studienfach gibt es eine festgelegte Anzahl von Semestern, für die ein Student Bafög erhalten kann. Bringt er das Studium innerhalb dieser Zeit nicht zum Abschluss, wird für die verbleibende Zeit kein Bafög mehr gewährt. Das Studium muss für den verbleibenden Zeitraum aus anderen Mitteln finanziert werden.
Forschungssemester
Ein Semester, in dem ein Professor von seinen Pflichten der Lehre befreit ist und sich nur der Forschung widmet.
Frauenbeauftragte
Als Mitglied der Hochschulgremien fungiert die Frauenbeauftragte als Gleichstellungbeauftragte und ist für alle Hochschulangehörige Ansprechpartnerin in Fällen sexueller Belästigung. Außerdem ist sie zuständig für frauenspezifische Projekte und kümmert sich um die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Fußnote
Von vielen Dozenten bei Hausarbeiten zum Politikum gemacht, an dem sich zeigt, ob der betreffende Student wissenschaftliches Arbeiten gelernt hat. Da sich selbst von Fakultät zu Fakultät die Zitierweisen unterscheiden, besorgt man sich am besten ein offizielles Formblatt.
Gasthörer
Besucher einer Hochschule, die kein volles Studium durchführen und somit auch nicht die Möglichkeit haben, eine Prüfung zu absolvieren bzw. einen Abschluss zu erlangen. Sie besuchen Lehrveranstaltungen zum Zweck persönlicher Weiterbildung. Gasthören für nicht regulär eingeschriebene Studenten ist an vielen Hochschulen gebührenpflichtig.
Grundstudium
Erster, grundlegender Teil eines Studiums, der ca. vier Semester dauert. Es wird in Magister- und Lehramtsstudiengängen mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen, in naturwissenschaftlichen Studiengängen mit der Vordiplomsprüfung.
Habilitation
Erwerb der Lehrbefähigung als Professor an wissenschaftlichen Hochschulen, die aufgrund einer schriftlichen Abhandlung und einer erfolgreich abgelegten mündlichen Prüfung erteilt wird.
Handapparat
Eine vom Dozenten oder Professor speziell für eine Lehrveranstaltung zusammengestellte Auswahl fachbezogener Literatur
Hauptseminar
Lehrveranstaltung im Hauptstudium, in der ein Leistungsnachweis erbracht werden muss.
Hauptstudium
Vertiefendes Studium nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums, in dem bestimmte Schwerpunkte gesetzt werden. Es schliesst mit einer Hochschul- oder Staatsprüfung ab.
Hausarbeiten
Schriftliche, von Studenten zu Hause herzustellende, größere Arbeit, die als Grundlage zur Erteilung eines Leistungsnachweises dient. Häufig ist das Thema der Hausarbeit die schriftliche Ausarbeitung eines bereits während des Seminars vorbereiteten Referats und dient dazu, wissenschaftliches Arbeiten zu lernen.
HiWi (studentische Hilfskraft)
Kurzwort für wissenschaftliche Hilfskraft, also Studenten, die an der Hochschule einen Nebenjob haben.
Hochschule
Sammelbegriff für Fachhochschulen und Universitäten. Wissenschaftliche Lehr- und Forschungsanstalten, für deren regulären Besuch eine HochschulzugangsberechtigungVoraussetzung ist. An Hochschulen werden akademische Grade verliehen.
Hochschulinformationstage
Zeitraum, in dem an der Hochschule Informationsveranstaltungen für Schüler der Oberstufe und angehende Studienplatzbewerber durchgeführt werden, um einen ersten Einblick in das universitäre Leben zu geben.
Hochschulpolitik
Hochschulpolitik wird schon im Fachbereichsrat auf unterster Ebene betrieben. Für die Belange der gesamten Hochschule ist das Studentenparlament zuständig, das auch die AStA wählt. Das höchste politische Gremium einer Hochschule ist der Konvent.
Hochschulrahmengesetz
Offizielle Regelung über die Aufgaben der Hochschulen, die Zulassung zum Studium sowie die Organisation und Verwaltung der Hochschule.
Hochschulsport
Eine von den sportwissenschaftlichen Instituten oder den zentralen Hochschuleinrichtungen organisatorisch getragene Einrichtung zur Ausübung von Breiten-, Leistungs- und Spitzensport. Dem Hochschulsport stehen qualifizierte Lehrkräfte sowie eigene Hallen und Freianlagen zur Verfügung. Vertreter des Hochschulsports auf nationaler und internationaler Ebene ist der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband (ADH) mit Sitz in Darmsatdt. Internationaler Zusammenschluss des Hochschulsports ist die Fédération Internationale du Sport Universitaire (FISU). Alle 2 Jahre finden Studentenwettspiele statt.
Hochschulzugangsberechtigung
Zeugnis, das zum Studium an einer Hochschule berechtigt und bei der Immatrikulation vorgelegt werden muss. Normalerweise die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder der Nachweis der Fachhochschulreife.
Immatrikulation (Einschreibung)
Aufnahme in das Studentenverzeichnis (Matrikel) einer Hochschule; Gegenteil zur Exmatrikulation.
Institut
Kleinste organisatorische Einheit einer Hochschule, z.B. das Germanistische, Historische, Mathematische Institut.
Internationaler Studentenausweis
Wer an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, kann einen internationalen Studentausweis beantragen, um im Ausland von Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern, Fahrkarten etc. zu profitieren.
Kanzler
Leiter aller in der Verwaltung tätigen Mitarbeiter einer Hochschule. Er ist verantwortlich für den Haushalt.
KHG
Abkürzung für Katholische Hochschulgemeinde.
Klausur
Eine schriftliche Prüfung, die bei Bestehen zum erfolgreichen Abschluss eines Seminarsbeiträgt.
Kolloquium
Die wissenschaftliche Diskussion unter Leitung eines akademischen Lehrers, oft als Lehrveranstaltungzur Examensvorbereitung. Auch die mündliche Prüfung bei der Habilitation.
Kommilitone/Kommilitonin
Ein Mitstudent oder Studiengenosse.
Konvent
Das höchste politische Organ einer Hochschule, das einmal im Jahr zusammenkommt. Es setzt sich aus Studenten, Hochschulmitarbeitern und Dozenten zusammen und wählt den Rektor.
Krankenversicherungspflicht
Studenten sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtig und müssen bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung ihre Krankenversicherungsbescheinigung bei der Hochschule vorlegen. Bis zum Ende des 25. Lebensjahres können Studenten über die Eltern mitversichert sein ohne einen eigenen Beitrag zu bezahlen. Wird während dieser Zeit allerdings ein bestimmtes monatliches Einkommen überschritten, wird der Student selbst beitragspflichtig. Die Beitragshöhe ist für Studenten gesetzlich festgelegt. Die Krankenversicherungspflicht endet normalerweise mit dem Studienabschluss, nach Ablauf des 14.Fachsemesters oder in dem Semester, in dem man das 30.Lebensjahr vollendet. Ausnahmen hierzu können in Einzelfällen bei Krankheit, Geburt eines Kindes oder bei einem Studium auf dem zweiten Bildungsweg gegeben sein. Wer Bafög bezieht oder ein sehr geringes Einkommen hat, kann von Zuzahlungen befreit werden, wenn er bei seiner Krankenkasse einen entsprechenden Ausweis beantragt. Einige Krankenkassen informieren in den Hochschulen direkt bei der Einschreibung über eine Mitgliedschaft.
Latinum
Was viele Schulabgänger nicht wissen - vorzeigbare Lateinkenntnisse sind Voraussetzung für viele Studiengänge wie Romanistik, Germanistik oder Geschichte. Wer diese bei Studienbeginn nicht vorweisen kann, muss auf entsprechende Crashkurse an der Hochschule zurückgreifen.
Lehrbeauftragter
Angehöriger des Lehrpersonals einer Universität.
Lehrstuhl
Die planmäßige Stelle eines ordentlichen Professorsan einer Hochschule.
Lehrverpflichtung
Die Pflicht von Professoren, Lehrveranstaltungen für Studenten abzuhalten (derzeit acht Semesterwochenstunden), die sicher stellen soll, dass sich Professoren neben der Forschung auch in der Lehre engagieren.
Lektor
Hochschullehrer für bestimmte Fächer und Fertigkeiten, besonders für Einführungskurse und Übungen; im Fremdsprachenstudium an einer Hochschule ein muttersprachlicher Lehrer.
Lehrveranstaltung
Oberbegriff für Pro-, Haupt-, Oberseminare, Vorlesungen, Übungenund Kolloquienan einer Hochschule.
Magister
In Deutschland ein akademischer Grad nach Abschluss eines Magister-Studiengangs in einem Haupt- und zwei Nebenfächern in geisteswissenschaftlichen Fächern erteilt wird. Ursprünglich als höchster akademischer Grad aller Fakultäten und Berufsbezeichnung vollberechtigter Hochschullehrer dem Doktortitel gleichgestellt. Im 17.-19.Jahrhundert nur noch Berufsbezeichnung für Lehrer; seit 1957 in der Bundesrepublik Deutschland für geisteswissenschaftliche Fächer wieder eingeführt (M.A.). Heute von den Prüfungsanforderungen her niedriger als der Doktorgrad. In Großbritannien und den USA gibt es den Master of Arts bzw. den Master of Science (mit Lehrbefugnis).
Magna cum laude
Die Doktorprüfung "mit großem Lob" bestehen.
Master
Ein relativ neuer Abschluss an deutschen Hochschulen nach dem Vorbild angelsächsischer Länder, aufbauend auf dem Bachelor.
Matrikelnummer
Jeder Student erhält bei seiner Immatrikulationeine individuelle Matrikelnummer, die auf dem Studentenausweis zu finden ist.
Mensa
Kantine für Studenten und Hochschulmitarbeiter, in der es preiswerte Mahlzeiten gibt, die häufig einen schlechten Ruf haben.
Nachrückverfahren
Studienplatzbewerber, die über ZVS nicht sofort einen Studienplatz zugeteilt bekommen, können über das Nachrückverfahren doch noch ihr gewünschtes Studium aufnehmen, falls nach Einschreibung der zugelassenen Bewerber noch Studienplätze frei sind.
Numerus Clausus
Zulassungsbeschränkung bei Studiengängen, für die mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind. Dabei wird die Abiturnote als Entscheidungskriterium herangezogen. Studienplatzbewerber, die keinen Platz bekommen, müssen warten und können in den nächsten Semestern über das Nachrückverfahren doch noch ihr gewünschtes Studium aufnehmen.
Oberseminar
Lehrveranstaltung im Hauptstudium, an der man meist nur nach persönlicher Einladung durch den Professor teilnehmen kann.
Online-Seminar
Vorwiegend internetbasiertes Seminar, das flexible Zeiteinteilung erlaubt, häufig auch Präsenzveranstaltungen beinhaltet und durch Online-Tutoren betreut wird.
Online-Tutor
Angehöriger des Lehrpersonals einer Hochschule, der Online-Seminare abhält und betreut.
Praktikum
Gute Möglichkeit, die Semesterferien zu nutzen und bereits während des Studiums erste Praxiserfahrungen in studiennahen und -fernen Bereichen zu sammeln. In manchen Studiengängen sogar vorgeschrieben.
Präsenzveranstaltung
Zusammenkunft von Studenten und Kursleiter eines Online-Seminars, häufig als Einführungs- oder Abschlusstreffen.
Professor
Hochschullehrer an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule.
Promotion
Prüfungsverfahren zur Erlangung der Doktorwürde. Voraussetzung dafür ist der außergewöhnlich gute Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums sowie die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse bringen soll. Außerdem sieht das Verfahren eine mündliche Prüfung vor, das sogenannte Rigorosum.
Propädeutikum
Lehrveranstaltungen vor Beginn des eigentlichen Studiums, die Kenntnisse vermitteln, die für das jeweilige Studium vorausgesetzt werden, aber nicht im Rahmen des Erwerbs der Allgemeinen Hochschulreife vermittelt werden.
Proseminar
Lehrveranstaltung im Grundstudium, in der ein Leistungsnachweis erbracht werden muss.
Prüfungsamt
Zuständige Stelle für die organisatorische Abwicklung von Prüfungen. Hier erhält man Anmeldeformulare und erfährt alles über Anmeldefristen und - bedingungen.
Prüfungsordnung
Offizielle schriftliche Regelung für die Anforderungen und den Ablauf von Prüfungen, einzusehen im Prüfungsamt.
Rechenzentrum
Je nach Hochschule bietet das Rechenzentrum verschiedene Dienste an, z.B. Beschaffung und Wartung von Hard- und Software für die hochschuleigenen Computerräume incl. Spezialgeräte wie Scanner oder CD-Brenner, die organisatorische Abwicklung von E-Mail-Adressen und Passwörtern, die Beschaffung von Dokumentationen, Entwicklung von Systemen zur Datenhaltung und sicherheitsrelevante Maßnahmen, oder auch das Angebot von Schulungen zu computerreleventen Themen sowie eine Hotline.
Referendariat
Zweijährige Praxisausbildung in Lehramtsstudiengängen sowie in den Rechtswissenschaften, die im Anschluss an das bestandene erste Staatsexamen absolviert wird und mit mit dem zweiten Staatsexamen abschließt.
Regelstudienzeit
Durch die Prüfungsordnung der Hochschulen bestimmter Zeitabschnitt, in der das Studium absolviert werden soll. Die durchschnittliche Studiendauer in der Praxis liegt oft darüber.
Rektor
Der Vorsteher einer Hochschule. Er ist von einem alle Hochschulangehörigen vertretenden Organ für eine mehrjährige Amtsperiode gewählt und muss der jeweiligen Hochschule als Hochschullehrer angehören. Er ist Vorsitzender des Senats.
Repetitorium
Unterricht zur Wiederholung und Festigung eines bereits erarbeiteten Stoffes, an den Hochschulen vor allem im Fachbereich Jura üblich als teure aber effektive Methode zur Examensvorbereitung.
Rigorosum
Die mündliche Doktorprüfung.
Ringvorlesung
Vortragsreihe verschiedener Referenten zu einem übergeordneten Themenkomplex.
Rückmeldung
Wer im kommenden Semester weiter studieren möchte, muss sich jeweils offiziell rückmelden und seinen Semesterbeitrag bezahlen. Wer die Rückmeldung versäumt, dem droht Exmatrikulation.
Schein/Leistungsnachweis
Über eine erfolgreich besuchte Lehrveranstaltung wird ein Schein ausgestellt, der Voraussetzung zum Besuch weiterführender Veranstaltungen und zur Prüfungsanmeldung ist. Welche Scheine im jeweiligen Studiengang genau erworben werden müssen, ist aus der Prüfungsordnung ersichtlich.
Semester
Studienhalbjahr an deutschen Hochschulen, untergliedert in Sommersemester (S.S.) und Wintersemester (W.S.)
Semesterbeitrag
Jeweils zu zahlender Betrag bei Immatrikulation oder Rückmeldung.
Semesterferien
Die vorlesungsfreie Zeit zwischen zwei Semestern.
Semesterticket
Berechtigung zur verbilligten Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die bei einigen Hochschulen im Semesterbeitrag enthalten ist.
Semesterwochenstunde (SWS)
Anzahl der Stunden pro Woche, die im studentischen Stundenplan während des Semesters auf Lehrveranstaltungen entfallen. Zusätzlich dazu fällt natürlich Zeit zur Vor- und Nachbereitung an. Der Umfang eines gesamten Studiums ist normalerweise in Semesterwochenstunden angegeben.
Seminar (Pro- Haupt-, Ober-)
Pflichtveranstaltungen im Grund- (Proseminar) und Hauptstudium (Hauptseminar), in denen sich die Studenten in Form von mündlichen Beiträgen, Referaten und Seminararbeiten aktiv beteiligen sollen und bei deren erfolgreichen Abschließens ein Schein erworben werden kann. Oberseminare können meist nur auf persönliche Einladung des Professors hin besucht werden.
Senat
Das koordinierende Entscheidungsorgan an Hochschulen in akademischen Selbstverwaltungsangelegenheiten. Ihm gehören je nach Verfassung der Hochschule in unterschiedlicher Zusammensetzung Vertreter der verschiedenen Gruppen des Lehrpersonals, der Studierenden und der Dienstkräfte an.
Sine Tempore (s.t.)
Der pünktliche Beginn einer Lehrveranstaltung, also ohne akademische Viertelstunde.
Skript
Die schriftliche Ausarbeitung einer Lehrveranstaltung, oft von der Fachschaft herausgegeben.
SOKRATES
Ein von der Europäischen Union ins Leben gerufene Programm für internationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich. SOKRATES untergliedert sich in die Bereiche Hochschulbildung (ERASMUS-Programm), Schulbildung (COMENIUS-Programm) und Erwachsenenbildung (GRUNDTVIG-Programm). Im Bereich Hochschule werden dabei Austauschprogramme durchgeführt sowie das ECTS unterstützt.
Staatsexamen
Abschlussprüfung in Lehramtsstudiengängen, in medizinischen Studiengängen, in Pharmazie, Jura und Lebensmittelchemie. In diesen Fächern gibt es eine stattliche Prüfungsordnung.
Stipendium
Eine Geldbeihilfe, die Studenten einmalig oder auf bestimmte Zeit aus öffentlichen oder privaten Mitteln gewährt wird.
Student
Person, die nach dem Vorweisen einer Hochschulzugangsberechtigung regulär an einer Hochschule immatrikuliert ist.
Studentenausweis
Jeder Student erhält nach der Immatrikulation bzw. Rückmeldung einen Studentenausweis für das kommende Semester, der zum Zugang der Unibibliotheken und zur Anmeldung von Prüfungen vorgelegt werden muss. Er berechtigt außerdem zum Erwerb von Mensa-Marken, ermäßigten Theaterkarten oder Ähnliches.
Studentenparlament
Die einmal jährlich gewählte Vertretung aller Studenten.
Studentenwerk
An den Hochschulen bestehende Einrichtung zur wirtschaftlichen und gesundheitlichen Betreuung der Studenten (Verwaltung von Stipendien, Mensa, Studentenwohnheimen)
Studentenwohnheim
Günstige Wohnmöglichkeit für Studenten in der Nähe der Hochschule, in meist einfachen Zimmern, aber in netter Atmosphäre, unterstützt vom Studentenwerk.
Studienabschluss
Das erfolgreiche Beenden eines Studiengangs.
Studienberatung
Angebot des Lehrpersonals, Fragen rund um das Studium zu beantworten und nützliche Ratschläge zu organisatorischen und fachlichen Fragen zu geben.
Studienbuch
Heft mit dem Nachweis der Immatrikulation und der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, das vom Studenten geführt wird und bei der Abschlussprüfung vorzulegen ist.
Studienfach
Fachgebiet für ein Studium. Fachbereiche wie der sprachwissenschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische oder wirtschaftswissenschaftliche lassen sich jeweils in einzelne Studienfächer unterteilen wie beispielsweise Anglistik oder Maschinenbau.
Studienfachwechsel
Studienwechsel innerhalb fachverwandter Fächer sowie in einen gänzlich anderen Fachbereich, gegebenenfalls unter Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen.
Studiengang
Ein Fachstudium, das zu einem Studienabschluss führt und durch eine Prüfungsordnung geregelt ist.
Studiengebühren
An staatlichen Hochschulen durch den Semesterbeitrag abgegolten. An privaten oder ausländischen Universitäten gibt es zum Teil hohe Studiengebühren.
Studienkonten
Vorschlag für ein Zeitguthaben in Form von Semesterwochenstunden auf einer Chip-Karte, die keinem zeitlichen Limit unterliegen und die derzeit üblichen Studiengebühren ersetzen sollen. Die Beendigung des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit soll mit einem Bonus belohnt werden. Dieses Vorhaben ist momentan allerdings noch Zukunftsmusik.
Studienordnung
Enthält detailliertere Angaben als die Prüfungsordnung in Bezug auf einen bestimmten Studiengang. Sie kann eine nützliche Hilfe zur Planung des Studiums sein.
Studienortwechsel
Kann bedingt sein durch einen privaten Umzug oder weil man endlich einen Studienplatztausch mit einem Kommilitonen am Wunschstudienort in Aussicht hat. In der Regel werden schon erbrachte Leistungsnachweise/Zwischenprüfungen von der neuen Hochschule anerkannt. Im Einzelfall sollte man sich allerdings besser vorher darüber informieren.
Studienplatztausch
Bei über ZVS verteilten Studiengängenlandet man nicht immer an seinem Wunschstudienort. Wer einen geeigneten Tauschpartner gefunden hat kann tauschen, wenn beide Hochschulen zustimmen.
Studieren mit Kind
Studierende Eltern können sich an das jeweilige Studentenwerk wenden und bekommen dort Tipps und Ratschläge zur Verbesserung der Wohnsituation, Möglichkeiten der Finanzierung und praktische Ratschläge zur zeitlichen Vereinbarkeit von Kind und Studium. Viele Hochschulen bieten eine eigene Kinderbetreuung in hochschuleigenen Kindergärten, Krabbelgruppen und Kinderkrippen an.
Studieren ohne Abi/Zweiter Bildungsweg
Staatliches Schulangebot für diejenigen, die die allgemein bildenden Schulen bereits verlassen haben ohne ihre Schullaufbahn mit dem Abitur abzuschließen. Der Zugang zu den Schulen des zweiten Bildungsweges setzt eine gewisse Begabung, einen anderen Schulabschluss und z.T. auch eine berufspraktische Tätigkeit voraus. Die schulische Ausbildung zum Abitur wird dann in Abendgymnasien, Kollegs (Vollzeitschulen mit zwei- bis dreijähriger Schulzeit) oder im Fernunterricht nachgeholt.
Summa cum Laude
Beste Bewertung der Doktorprüfung.
Trimester
Aufteilung des Studienjahres in drei Abschnitte, besonders in angelsächsischen Ländern üblich.
Tutor
Student aus höheren Semestern, der Studienanfängern aus Studentenperspektive nützliche Tipps für das Leben an der Hochschule gibt.
Übung
Lehrveranstaltung, meist unter der Leitung von Assistenten, in der die Inhalte einer Vorlesung vertieft und praktisch angewandt werden.
Universität
Eine Hochschule mit der Aufgabe, die Gesamtheit der Wissenschaften in Lehre und Forschung zu pflegen. Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter aus den Latein- und Domschulen. Zu den festen Formen eines Studiums generale brachte es zuerst die im 12. Jahrhundert mit päpstlichem Privileg ausgestattete Hochschule zu Paris. Von hier nahm auch die Abstufung der akademischen Grade (Baccalaureus, Lizenzait, Magister, Doktor) ihren Ausgang. Die ältesten deutschen Universitäten waren Prag (1348), Wien (1365), Heidelberg (1386), Köln (1389), Erfurt (1392) und Leipzig (1409). An den Universitäten entwickelten sich neben den theologischen Fakultäten die juristische und die medizinische. Die gesellschaftlichen Wandlungen im 19. und 20. Jahrhundert führten zum Ausbau der naturwissenschaftlichen und zur Einrichtung wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Fakultäten. Auch technische Hochschulen fürhren heute die Bezeichnung Universität.
Universitätsbibliothek
Aus Fachbüchern für wissenschaftliche Zwecke bestehende Bibliothek, zu der nur Hochschulangehörige Zugang haben.
Vordiplomsprüfung
Prüfung zum Abschluss des Grundstudiums in Dilpomstudiengängen.
Vorlesung
Von einem Professor durchgeführte Lehrveranstaltung an einer wissenschaftlichen Hochschule, bei der in der Regel keine aktive Beteiligung der Studenten gefordert ist.
Vorlesungsverzeichnis
Verzeichnis der Lehrveranstaltungen sowie des Lehrpersonals an einer Hochschule. Häufig gibt es für die einzelnen Fakultäten auch ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis mit detaillierteren Erläuterungen zu den Inhalten der Lehrveranstaltungen.
Zulassung
Genehmigung zum Besuch einer Hochschule. Voraussetzung ist in der Bundesrepublik Deutschland die Allgemeine Hochschulreife oder ein von den Kultusministerien als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Durch die ständig wachsende Zahl von Studentenwerden immer häufiger Zulassungsbeschränkungen unumgänglich. Seit 1973 entscheidet die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) über Zulassungen für Studienfächer, in denen es mehr Bewerber als Plätze gibt.
Zulassungsverfahren
Bei Studiengängen, in denen es mehr Studienplatzbewerber als Studienplätze gibt, wird die Auswahl in Form eines Zulassungsverfahrens der ZVS getroffen, dem die Abiturnote als Entscheidungskriterium zugrunde gelegt wird.
ZVS
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund. Sie regelt die Verteilung von Studienplätzen, für die bundesweit Zulassungsbeschränkungen bestehen. Kriterien für die Zuteilung eines Studienplatzes sind der Numerus Clausus und die Wartesemester. Die Bewerbungsfristen sind jeweils der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Alle notwendigen Informationen sind im Heft ZVS-Info (gegen einen mit €1,53 frankierten Rückumschlag zu bestellen direkt bei der ZVS, 44128 Dortmund) zu finden.
Zweitstudium
Aufnahme eines neuen Studiengangs nach bereits erfolgreich abgeschlossenem Erststudium.
Zwischenprüfung
Das Grundstudium abschließende Prüfung, besonders in geisteswissenschaftlichen Studiengängen.









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