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wissen.de Artikel

Inhalt der Riester-Rente

Buch mit sieben Siegeln

Es gibt wenig Deutsche, die den Begriff Riester-Rente noch nicht gehört haben. Doch was ändert sich tatsächlich?

Am 1. Januar 2002 trat die vom ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester auf den Weg gebrachte Rentenreform in Kraft. Das gesetzliche Rentenniveau fällt damit in Zukunft deutlich niedriger aus: Es sinkt von 70 auf nur noch 67 Prozent, weil die staatlichen Kassen die stetig ansteigende Rentenbelastung nicht mehr finanzieren können. Durch Absinken des Rentenniveaus soll sichergestellt werden, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung trotz der demographischen Herausforderungen bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 unter 22 Prozent bleibt.

Um das sinkende Rentenniveau zu kompensieren, hat sich die Bundesregierung zur Förderung der Privatrente entschlossen, die die Rentenlücke schließen soll. Mit dieser zusätzlichen Rentenversicherung können sich Beitragszahler seit Januar 2002 ein weiteres finanzielles Polster verschaffen. Schließt der Arbeitnehmer einen Altersvorsorgevertrag ab, der bestimmte vorgeschriebene Kriterien erfüllt (“Riester-Zertifikat“), unterstützt der Staat diese private Rentenversicherung mit Zuschüssen. Diese private Form der Altersvorsorge ist freiwillig.

Wem bringt die Riester-Rente wieviel Zuschüsse?

Anspruch auf den staatlichen Zuschuss erhalten alle Beitragszahler, die 2002 und 2003 zunächst ein Prozent des Bruttoeinkommens für die private Vorsorge nach Riesterschen Kriterien abzweigen. Ab 2004 werden es zwei Prozent des Bruttoeinkommens, ab 2006 drei Prozent und von 2008 an dauerhaft vier Prozent.

Die Höhe der Zuschüsse kann bei den Beitragszahlern jedoch deutlich variieren und hängt entscheidend vom Familienstand ab. Wer Kinder hat, erhält naheliegenderweise eine zusätzliche Unterstützung vom Staat. Der Zuschuss besteht daher entsprechend aus den Komponenten Grundzulage plus Kinderzulage.

Das System für die Zulage sieht folgendermaßen aus: 2002 und 2003 erhält der Beitragszahler eine Grundzulage von 38 Euro und gegebenenfalls eine Kinderzulage von 46 Euro pro Kind. 2004 und 2005 verdoppelt sich proportional zur Einzahlung der privaten Altersvorsorge auch die Grundzulage (nun 76 Euro) bzw. ebenso auch die Kinderzulage (92 Euro).

Dieses Wachstum setzt sich in den nächsten vier Jahren gestaffelt fort: Bei einer weiteren Erhöhung des Eigenanteils auf drei Prozent in den Jahren 2006 und 2007 erhöht sich die Grund- und Kinderzulage (auf 114 bzw. 138 Euro) entsprechend. Auf der letzten Ebene der Staffelung erhält der Beitragszahler 2008 bei einer Einzahlung von vier Prozent eine Grundzulage von 154 Euro bzw. eine Kinderzulage von 185 Euro.

Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen von 40.000 Euro erhielte im laufenden Jahr mit der Riester-Rente so bei einem Eigenanteil von einem Prozent des Bruttoeinkommens (400 Euro) durch Grundzulage von 38 Euro immerhin eine Förderung von knapp zehn Prozent:
400 Euro - 38 Euro = 362 Euro tatsächlicher Eigenanteil

Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind, die halbtags arbeitet und auf ein Jahreseinkommen von 20.000 Euro kommt, erzielt dagegen 2002 schon einen Förderanteil von 42 Prozent:
200 Euro - (38 + 46 Euro) = 116 Euro tatsächlicher Eigenanteil

Als weitere Erleichterung können die Beiträge, die für die Eigenvorsorge angelegt werden, in der Steuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben geltend gemacht werden (in den Beispielrechnungen nicht berücksichtigt). Von 2002 an werden höchstens 525 Euro erstattet; ab 2008 werden es bis zu 2100 Euro sein.

Indes umfasst das Riestersche Modell der privaten Altersvorsorge nicht alle Arbeitnehmer. So werden Pflichtversicherte in Versicherungskammern (z.B. Apotheker, Ärzte, Anwälte), Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (die bereits staatliche Förderung erhalten), Selbstständige ohne Pflichtversicherung und Sozialhilfeempfänger bei den staatlichen Zuschüssen nicht berücksichtigt. Allerdings können Selbstständige einen eigenen Vertrag abschließen, wenn sie mit einem Begünstigten verheiratet sind.

Wann wird gefördert?

So viel versprechend das Zulage-Modell klingt: Längst nicht alle Rentenversicherungsformen garantieren indes eine Zugabe vom Staat. Die Förderfähigkeit von Anlageprodukten hängt von gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien ab.

Nur wenn der Vertrag der zusätzlichen Rentenversicherung ein Zertifikat des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen enthält, das die Bedingungen der Zusatzrente prüft, erhält der Arbeitnehmer die staatlichen Zuschüsse.

Für Beitragszahler, die die Anlage in Aktien oder Fonds gewohnt sind, stellt die mangelnde Flexibilität sicherlich die schmerzlichste Auflage der Riester-Rente dar. So darf das angesparte Kapital erst mit dem Renteneintritt, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, entnommen werden. Des Weiteren muss das Anlageprodukt bis ans Lebensende eine in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlte Rente gewährleisten.

Außerdem muss zum Rentenbeginn garantiert sein, dass dem Anleger mindestens seine bis dahin eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt werden. Ferner ist eine Verpfändung oder Übertragung der Sparsumme an Dritte nicht möglich.

Was wird gefördert?

Wer die volle Jahreszulage für 2002 erzielen möchte, sollte bis Ende des Jahres einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Prinzipiell stehen dem Anleger zahlreiche staatlich geförderte Rentenversicherungsformen zur Auswahl.

Private Rentenversicherungsverträge etwa garantieren eine lebenslange Leibrente, die aus einem Sockelbetrag (Mindestverzinsung) und einer Überschussbeteiligung besteht. Dieses Modell eignet sich nur als langfristige Anlage, da bei frühzeitiger Auszahlung hohe Verluste entstehen.

Die von Banken angebotenen Sparpläne stellen eine risikoarme Anlageform zur Altersvorsorge dar. Hierbei wird - ähnlich wie bei einem Sparbuch - langfristig eingezahltes Kapital fest verzinst. Dabei steigen die Zinserträge gemäß dem kontinuierlich anwachsenden Spar-Guthaben. Alternativ kann der Kapitalertrag aber auch in Investmentfonds angelegt werden. Sparpläne richten sich vor allem an konservative Anleger. Andere Anlageprodukte bieten höhere Renditechancen bei steigendem Risiko.

Die traditionell größten Erträge können mit Investmentfonds erzielt werden. Anleger können zwischen Aktien-, Renten- oder Geldmarktfonds entscheiden. Ein Investment in Aktien verspricht zwar langfristig die größte Rendite, unterliegt jedoch kurzfristig auch den größten Schwankungen. Zwecks Kapital-Sicherung kann später allmählich in (weniger riskante) Rentenfonds umgeschichtet werden.

Wer über ein Zusatzrenten-Konto in Höhe von mindestens 10 000 Euro verfügt, kann aus dem Guthaben bis zu 50.000 Euro zinslos beleihen. Voraussetzung: Das Geld muss für den Kauf oder Bau von Immobilien verwendet werden. Ein Hausbau kann so günstig, da zinslos, finanziert werden. Die Entnahmebeträge müssen allerdings bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zurückgezahlt werden. Ansonsten kann die Immobilie weder vermietet noch verkauft werden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einer Rückerstattung der erhaltenen Förderbeträge und bewilligten Steuerermäßigungen rechnen.

Rente vom Arbeitgeber

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente beteiligt sich der Arbeitgeber zwar nicht an der Zusatzrente, trotzdem kann der Arbeitnehmer Geld von seinem - dann - ehemaligen Arbeitgeber erhalten, sofern dieser Beiträge für ihn entrichtet. Obendrein kann jeder Arbeitnehmer seit dem 1.1.2002 bis zu vier Prozent steuerfrei in eine Betriebsrente einzahlen. Auch hier begünstigt der Staat den Arbeitnehmer in Form von Zulagen oder Steuervorteilen.

Die in Deutschland am häufigsten vertretene Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktzusage. In diesem Fall erhält der Ruheständler seine Rente vom ehemaligen Arbeitgeber, der ihm diese aus dem Betriebsvermögen auszahlt. Allerdings: Weil der Arbeitnehmer keine eigenen Beiträge leistet, erhält er die staatliche Förderung nur dann, wenn er sich neben der Direktzusage eine weitere Altersvorsorge sichert.

Die Unterstützungskasse bezieht ihre Mittel aus den Beiträgen und Kapitalerträgen der Unternehmen. Ebenso wie bei der Direktzusage muss der Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersvorsorge abschließen, wenn er von der staatlichen Unterstützung profitieren will.

Wer durch den Arbeitgeber eine Kapital bildende Lebens- oder Rentenversicherung finanziert bekommt, kann auch in den Genuss einer Direktversicherung kommen. Hierbei können pro Jahr Beiträge von bis zu 1742 Euro pauschal mit 20 Prozent versteuert werden (Pauschalbesteuerung) - das ist besonders für besser Verdienende sehr vorteilhaft. Um Zulagen oder Steuervorteile (Riester-Förderung) zu erwirken, muss der Arbeitnehmer Geld aus dem Netto-Einkommen zurücklegen.

Das Prinzip der Pensionskasse gleicht in etwa dem der Direktversicherung - nur mit dem Unterschied, dass bei diesem Modell der Arbeitnehmer die Beiträge einzahlt. Hierbei kann das Brutto-Einkommen anteilsmäßig in (steuerfreie) Beiträge zur Altersversorgung umgewandelt werden (steuerfreie Entgeltumwandlung). Ferner kommen die Riester-Förderung und die Pauschalbesteuerung zum Tragen.

Die Pensionsfonds sind eine neue Form der Betriebsrente, die sich aus Anteilen des Gehalts finanziert. Diese Fonds werden von der staatlichen Aufsicht überwacht und durch die Mitgliedschaft im Pensionssicherungsverein geschützt. In diesem Fall können sowohl die steuerfreie Entgeltumwandlung als auch die Riester-Förderung geltend gemacht werden.

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