13. 3. 1979
International
Die Mitgliedsstaaten der EG schließen ein Abkommen mit dem Ziel, durch Währungsstützungen und feste Wechselkurse stabile Währungsverhältnisse zu schaffen. Diesem europäischen Währungssystem liegt als Bezugsgröße die „Europäische Währungseinheit“ zugrunde, die den Wert der einzelnen Währung auf eine Recheneinheit festlegt. Zwischen den einzelnen Währungen bestehen feste Leitkurse, die nur innerhalb eines gewissen Rahmens schwanken dürfen.









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