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DATEN DER WELTGESCHICHTE

25. 3. 1957

International

Die Außenminister von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), die am 1. 1. 1958 in Kraft treten. Die Verträge dienen der Schaffung einer Zollunion, die einen freien Warenaustausch gewährleisten soll und der Einführung eines gemeinsamen Außenzolltarifs gegenüber Drittländern. Der EURATOM-Vertrag sieht eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Atomforschung und -nutzung vor, insbesondere den Aufbau und die Erhaltung von Atomkraftwerken zur Energieerzeugung.

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