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Joint Venture

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Zu Deutsch bedeutet 'Joint Venture' in etwa 'gemeinsames Unternehmen / Wagnis' – also eine rechtlich selbstständige gemeinsame Unternehmung zweier oder mehrerer Partner mit Kapitalbeteiligung. Diese kann unterschiedlich hoch ausfallen. Die Partner nehmen Führungsfunktionen im Unternehmen wahr und tragen das finanzielle Risiko gemeinsam. Stammen die Partner aus unterschiedlichen Ländern, handelt es sich um ein internationales Joint Venture. Es gibt ganz verschiedene Ausprägungsformen dieser Kooperationsform. So unterscheidet man nach Anzahl der Kooperationspartner, der Kapitalbeteiligung, dem Kooperationsbereich, dem Standort oder dem geografischen Kooperationsbereich.

Joint-Ownership-Ventures begründen eine längerfristige Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern, von denen wenigstens einer seinen Sitz im Gründungsland des Joint Ventures hat. Risikoverteilung und Entscheidungsbefugnisse werden je nach eingebrachten Kapitalanteilen geregelt. Häufig wird ein Joint Venture gegründet, um das unternehmerische Risiko aufzuteilen und von den lokalen Marktkenntnissen des Partnerunternehmens zu profitieren. Eine Zusammenlegung der Stärken kann zu Synergieeffekten und Wettbewerbsvorteilen führen.

 

Joint Ventures zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern sind ein Instrument der Entwicklungspolitik. Verbindungen zwischen Partnern aus Industrieländern wiederum dienen v. a. der grenzüberschreitenden Arbeitsverteilung, der wechselseitigen Nutzung von Know-how sowie der Erschließung und Ausweitung internationaler Märkte.

 

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