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Kapital-Lebensversicherung

Die Verbindung von Altersvorsorge und Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall steht bei den heimischen Sparern hoch im Kurs. Grund: Die Kombination aus Hinterbliebenenversorgung im Todesfall sowie Sparen für das Alter ist bestechend.

Stephan Scopetta

Das Grundprinzip

Im Falle des Ablebens wird ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Betrag an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Erlebt der Versicherungsnehmer das vertraglich festgelegte Endalter, zahlt ihm die Assekuranz die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der so genannten Überschussbeteiligungen. Dabei lässt sich aber die Höhe der Auszahlungssumme nicht genau prognostizieren. Zwar wird während der Laufzeit der Sparteil der Beiträge mit dem gesetzlich festgelegten Satz von 3,25 Prozent verzinst. Hinzu kommt aber der Überschussanteil, dessen Rendite von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Alter und Geschlecht abhängt. Faustregel: Die Gesamtrendite liegt bei einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren etwa zwischen fünf und sieben Prozent. Dabei ist unbedingt zu beachten: Die Versicherungsgesellschaften arbeiten immer mit Beispielrechnungen, die auf Werten aus der Vergangenheit basieren. Es muss aber nicht sein, dass der Modellfall in 30 Jahren wirklich eintritt! Trotz des Versorgungselementes, das in Kapital-Lebensversicherungen steckt, empfehlen Experten diese Versicherungs-Form in erster Linie als Vorsorgeinstrument für das Alter. Der Gründe dafür lassen sich aus den Vor- und Nachteilen der Kapital-Lebensversicherung erschließen.

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