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Kardinäle – purpurrote Wahlmänner Gottes

Sie genießen strafrechtlichen Schutz und tragen den Titel „Eminenz" – was macht die Kardinale so mächtig?

Chronik Bildbiografie Johannes Paul II.

Die Kardinale, die „Papstmacher", genießen zahlreiche Privilegien auf dem Gebiet der Liturgie, der Sakramente und des Gottesdienstes, und sie genießen einen besonderen strafrechtlichen Schutz. Seit Papst Urban VIII., der dieses Ehrenrecht im Jahr 1630 einführte, dürfen die Kardinale den Titel „Eminenz" führen.

Die Hauptinsignien der Kardinale sind der Kardinalspurpur ihrer Kleidung und der rote Kardinalshut mit ungewöhnlich breiter Krempe und den zwei Mal 15 Quasten, der allerdings nicht mehr getragen wird. Beim Tod des Kardinals wird er auf den Sarg gelegt oder in der Gruft aufgehängt.

In Italien genießen die Kardinale, auch diejenigen, die außerhalb des Vatikans residieren, besondere Vorrechte. Die Kurienkardinäle sind alle vatikanische Staatsbürger.

Das Kardinalskollegium weist auch heute noch drei Kategorien auf: die Kardinalbischöfe, die Kardinaldiakone und die Kardinalpriester. Ihnen wird vom Papst beim Konsistorium, der Verleihung der Kardinalswürde, je eine römische Titelkirche als Diakonie beziehungsweise als Titelkirche zugewiesen. Das Kardinalskollegium wird auch „Senat der Kirche" genannt, denn es ist einer der exklusivsten Versammlungskreise, welche die Geschichte aufzuweisen hat. Seit vielen Jahrhunderten war der Papst immer zuvor ein Kardinal, auch wenn dem Kirchenrecht zufolge auch ein einfacher Priester oder Diakon Papst werden kann.

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