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Kein Handel mit Elfenbein

Über insgesamt 40 Anträge auf „Unterschutzstellung“ oder Überprüfung von Schutzbedürftigkeit berieten sich die Teilnehmer aus den 171 Vertragsstaaten vom 3. bis 15. Juni bei der Konferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens im niederländischen Den Haag.

Ein Kompromiss ist Ergebnis der Verhandlungen über den Schutz des afrikanischen Elefanten: Erst dürfen die Elfenbein-Lagerbestände verkauft werden, dann ist für neun Jahre Schluss.

von Michaela Wetter/Quellen: Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Das weiße Gold Afrikas

Der Handel mit Elfenbein war ein zentrales Thema der diesjährigen Konferenz. Ein zähes Ringen mit den afrikanischen Vertretern hat zu einem Kompromiss geführt: Der Verkauf von Elfenbein aus staatseigenen registrierten Lagerbeständen von vier südafrikanischen Ländern wurde genehmigt. Weiterhin wurde vereinbart, dass für diese Staaten neun Jahre lang keine weiteren Veräußerungen in Betracht kommen. Artenschützer hatten für ein Handelsverbot plädiert.

Vor 18 Jahren war der Handel mit Elfenbein verboten worden. Seitdem haben sich die Bestandszahlen zumindest in manchen Regionen stabilisiert. Die Entscheidung der CITES soll die regionale Kooperation der Afrikanischen Staaten fördern und zum Artenschutz beitragen.

 

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