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Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag 

Das Kindergeld ist nicht von schlechten Eltern. Vater Staat zahlt für mindestens 18 Jahre lang eine monatliche Zuwendung. Manchmal auch länger. Die ist zwar nicht üppig, aber immerhin eine finanzielle Grundlage. Lesen Sie bei uns die wichtigsten Fakten rund ums Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Kinderfreibetrag.  

Wer erhält Kindergeld?

Kindergeld können alle Eltern beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.  Als Eltern gelten in diesem Zusammenhang nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Adoptiv- oder Stiefeltern sowie gegebenenfalls Groß- oder Pflegeeltern. Ausgezahlt wird das Elterngeld immer nur an einen Berechtigten.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Für das erste, zweite und dritte Kind erhalten Eltern jeweils 154 Euro im Monat. Für das vierte und jedes weitere Kind gibt es monatlich 179 Euro.

Wie lange gibt es Kindergeld?

Kindergeld erhalten Eltern für ihren Nachwuchs bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. und für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, deren Einkünfte unter 7680 Euro pro Jahr liegen. Für Kinder, die wegen einer Behinderung nicht selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten können, gilt die Zuwendung unbegrenzt.

Wo beantragt man das Kindergeld?

Das Kindergeld beantragen Eltern bei der Kindergeld- bzw. Familienkasse bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Arbeitsamt).

Was ist Kindergeldzuschlag?

Kindergeldzuschlag bzw. Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Es wird für minderjährige Kinder gezahlt, deren Eltern zwar in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu decken, nicht aber den Lebensunterhalt ihrer minderjährigen Kinder. Gezahlt wird für längstens 36 Monate. Die Höhe des Kinderzuschlags ist vom Einkommen und Vermögen der Eltern abhängig, aber auch von dem der Kinder. Im Höchstfall werden 140 Euro pro Monat gezahlt. Die maximale Förderung beträgt 36 Monate. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld. Kinderzuschlag wird allerdings nicht zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe gezahlt. Beantragt werden kann der Kinderzuschlag bei der Kinder- bzw. Familienkasse der Arbeitsagentur.

Was ist Kinderfreibetrag?

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind lediglich zwei Seiten der Medaille. In der Regel bewirken die Zahlungen von Kindergeld die Steuerfreistellung des Einkommens in Höhe des Existenzminimums des Kindes.  Bei der Steuerveranlagung prüft das Finanzamt, welche Variante im Einzelfall die günstigere ist, d. h. ob durch die Zahlung des Kindergelds die Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes auch tatsächlich erreicht worden ist. Trifft das nicht zu, wird der steuerliche Kinderfreibetrag abgezogen und das bereits gezahlte Kindergeld mit der Steuerschuld des Kindergeldberechtigten verrechnet. Der Kinderfreibetrag kommt deswegen vor allem bei Eltern mit hohem Einkommen zum Tragen. Denn nur bei diesen ist die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher als das Kindergeld. Der Steuerfreibetrag beträgt 152 Euro pro Monat und Elternteil.

 

 

von Michael Fischer, wissen.de
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