So kann man sich irren: Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts psychonomics glauben 79 Prozent der Autofahrer zwischen 26 und 60 Jahren, dass man beim Wechsel der Kfz-Versicherung kein Geld spart. Das Gegenteil ist aber der Fall. Das Sparpotenzial kann im Jahr – je nach Tarif, Autotyp und Schadensfreiheitsklasse – bis zu mehreren hundert Euro betragen. Und die Auswahl ist groß: Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft bieten rund 110 Autoversicherer Policen an.
Wann kann die Versicherung gekündigt werden?

Die Versicherung wechseln kann man immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres. Die meisten Policen enden am 31. Dezember und können mit einer Frist von einem Monat zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Läuft der Vertrag zu einem anderen, im Versicherungsschein festgehaltenen Termin ab, so kann auch dieser Vertrag einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Erhöht die Versicherung den Beitrag oder ändern sich die Vertragsbedingungen, dann hat man außerdem ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
Ohne Einhaltung einer Frist kann man die Versicherung darüber hinaus kündigen, wenn das Fahrzeug gewechselt wird oder es sich um eine Neuzulassung handelt. Auch nach einem Schadensfall ist der Versicherungswechsel innerhalb eines Monats nach Bearbeitung des Schadens möglich.
Wie sieht die korrekte Kündigung aus?
Man kündigt die Kfz-Versicherung einfach mit einem formlosen Schreiben an die Versicherung. Gründe müssen nicht angeben werden. Notwendig ist allerdings die Nennung der Versicherungsnummer und des Autokennzeichens. Stichtag zum Ende des Versicherungsjahres ist der 30. November, d. h. bis dahin muss das Kündigungsschreiben bei der Assekuranz sein. Am besten schickt man den Brief per Einschreiben mit Rückschein.
Worauf sollte man vor Abschluss einer Versicherung achten?
Wichtig bei jeder Kfz-Haftpflicht und Teil- bzw. Vollkasko ist nicht nur der Preis, sondern auch der entsprechende Leistungsumfang. Einige Versicherer bieten Basis- oder Grund-Tarife an, die beispielsweise eine Deckungssumme von wenigen Millionen Euro aufweisen. Was nach viel klingt, kann im Schadensfall schnell viel zu wenig sein. Denn nicht selten gehen die Schäden in die Millionenhöhe. Liegt der zu entschädigende Schaden höher als die Deckungssumme, dann muss der Schadenverursacher den übersteigenden Anteil selbst bezahlen. Der ADAC empfiehlt daher die Höchstdeckungssumme von 100 Millionen Euro. Dadurch ist man auch bei größeren Unfällen, etwa mit Beteilung von Gefahr-Transportern oder Zügen, auf der sicheren Seite. Und die Höchstdeckungssumme gibt es meist bereits für einige Euro mehr im Jahr.
Bei der Wahl der Versicherung bzw. des Tarifs sollte außerdem die Rückstufung im Schadensfall geklärt werden. Bei einem scheinbar günstigen Anbieter kann in diesem Fall die Prämie plötzlich deutlich höher liegen.
Was ist beim Schadensfreiheitsrabatt zu berücksichtigen?
Beim Wechsel der Versicherung behält man in der Regel den eigenen Schadensfreiheitsrabatt (SF-Klasse). Die Einordnung in eine bestimmte Schadensfreiheitsklasse ist von unfallfrei gefahrenen Kalenderjahren abhängig und drückt sich im jeweils festgelegten Schadensfreiheitsrabatt in Prozent aus. Je mehr schadenfreie Jahre man hat, desto günstiger der Versicherungsbeitrag. Auf der anderen Seite führen Schäden zu Zuschlägen, so dass der Beitrag auf bis zu 240 Prozent des Grundbeitrags steigen kann. Hält man für einige Zeit kein eigenes Auto, so kann der Schadensfreiheitsrabatt ruhen und „verfällt“ meist innerhalb einer Zeit von sieben Jahren nicht. Wenn Jahrzehnte ohne Unfall gefahren wird, reduziert sich der Satz bis auf 30 Prozent des Regelsatzes.
Übrigens: Schadenfreiheitsrabatte können bei vielen Versicherern übertragen werden. Beispielsweise auf Angehörige oder Lebensgefährten. Aber Vorsicht: Wer seinen Schadenfreiheitsrabatt einmal übertragen hat, ist ihn für immer los.
Was steckt hinter Teil- und Vollkasko?
Wer Schäden an seinem eigenen Fahrzeug, die beispielsweise durch Brand oder Diebstahl entstehen, versichern möchte, kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen. Bei der Prämie sparen kann, wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, die erst im Schadensfall fällig wird. Eine Vollkaskoversicherung zahlt außerdem bei allen Schäden am eigenen Kfz durch selbstverschuldete Unfälle.
Welche Sparpotenziale lassen sich nutzen?
Bei gleicher Leistung gibt es bei den Versicherungen Unterschiede bei der Prämienhöhe von manchmal über 100 Prozent. Nimmt man sich etwas Zeit beim Vergleich, kann sich das daher schnell lohnen. Hat man einen günstigen Tarif mit passendem Leistungsumfang gefunden, dann kann die Festlegung auf ganzjährige Zahlungsweise noch einmal zwischen fünf und zehn Prozent Rabatt bringen. Auch eine Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung wirkt sich positiv auf die zahlende Prämie aus. Darüber hinaus sind Rabatte für Kfz-Besitzer mit eigener Garage und für Frauen möglich sowie bei einem genau festgelegten Nutzerkreis und wenn nur wenige tausend Kilometer pro Jahr zurückgelegt werden. Allerdings sollte man sich an seine Angaben immer halten und gegebenenfalls den Versicherer über Änderungen informieren. Denn bei Verstößen drohen Strafgelder in Höhe von bis zum zweifachen des Jahresbeitrags oder mehr.







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