Lexikon
Arbeitnehmer
jeder, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Leistung von Arbeit in fremden Diensten (des Arbeitgebers) verpflichtet ist (unselbständige Arbeit). In der Unselbständigkeit (persönliche, nicht notwendig wirtschaftliche Abhängigkeit) liegt der entscheidende Unterschied zum selbständigen Dienstverpflichteten, z. B. Handelsvertreter; sie ist das Spiegelbild des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Man spricht deshalb auch von fremdbestimmter Arbeit im Gegensatz zu selbstbestimmter Arbeit. – In Deutschland waren 2006 knapp 90% der Erwerbstätigen Arbeitnehmer; der Anteil der Arbeitnehmer steigt allmählich weiter an.
Wissenschaft
Weizen trotzt Trockenheit
Weltweit suchen Pflanzenzüchter und Landwirte nach neuen, robusteren Sorten, die trotz längerer Dürrephasen stabile Erträge gewährleisten.
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Wissenschaft
Steine und Menschen
Wer hat die Menhire aufgestellt? Waren die gewaltigen Megalithgräber letzte Ruhestätten für alle oder Mausoleen einer jungsteinzeitlichen Elite? von KLAUS-DIETER LINSMEIER Wer schon einmal vor Stonehenge, den Menhiren von Carnac oder einem Dolmengrab stand, hat vermutlich gestaunt: Wie haben die Menschen der Jungsteinzeit das nur...
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