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Investitin

[
lateinisch
]
in der Volkswirtschaftslehre allgemein die Verwendung von Einkommen für Güter, deren Nutzung über eine Periode hinausgeht. Gewöhnlich zählen zu den Investitionen die Güter, die der Erhaltung, Verbesserung und Vergrößerung des Kapitalstocks dienen. Die von privaten Haushalten erworbenen langlebigen Gebrauchsgüter, wie Autos und Einrichtungsgegenstände, aber auch die Aufwendungen zugunsten des human capital fallen nicht unter den Investitionsbegriff.
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