Lexikon

Völkermord

Genocid(ium); Genozid
im Völkerstrafrecht die erklärte Ausrottung von Völkern sowie ethnischer, religiöser u. a. Gruppen. Die Ereignisse des 2. Weltkriegs, vor allem die Versuche zur Vernichtung des Judentums (Judenverfolgung) und die Maßnahmen gegen das polnische Volk, haben zum Abschluss des Abkommens zur Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9. 12. 1948 geführt, dem die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 9. 8. 1954 beigetreten ist. In Art. 1 kamen die Vertragsstaaten überein, den Völkermord zu bestrafen, gleichgültig, ob im Frieden oder Krieg begangen. Dementsprechend wurde in Deutschland § 220 a StGB eingeführt, der nun in das Völkerstrafgesetzbuch vom 26. 6. 2002 eingefügt wurde. Die Strafverfolgung obliegt dem Internationalen Strafgerichtshof.
xxDJI_0682_(2).jpg
Wissenschaft

Alarmstufe Rot

Alle Pflanzen strahlen ein rotes Licht ab, das noch im All messbar ist – bei Stress besonders stark. Diese Lichtsignale können also verraten, wie es Feldern und Wäldern geht. von ANDREA HOFERICHTER Ein Mausklick, und auf dem Computerbildschirm von Georg Wohlfahrt erscheint ein postkartenreifes Foto: strahlend blauer Himmel und...

Saturn
Wissenschaft

Wie kam Saturn zu seinen Ringen?

Zum Missionsende raste die Raumsonde Cassini immer enger um den Gasplaneten. Dabei gelangen die genauesten Messungen des prächtigen Ringsystems. von THORSTEN DAMBECK Es waren die letzten Minuten der Raumsonde Cassini, als sie wie geplant in die Gashülle Saturns eintauchte: An diesem 15. September 2017 kündigte sich das Ende 1900...

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon