Lexikon
Abandon
Börsenwesen
Verzicht auf ein Recht, um sich von entsprechenden Pflichten zu befreien; im Börsentermingeschäft: der Rücktritt vom Kauf bzw. von der Lieferung der kontrahierten Aktien, etwa weil diese am vereinbarten Tag nicht verfügbar sind; im Aktienrecht: bei Umwandlung einer GmbH in eine AG Rückgabe der neuen Aktie durch einen Aktionär. Dieser erhält den Erlös aus Versteigerung oder Verkauf der Aktie.
Wissenschaft
Aufgeschäumt
Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...
Wissenschaft
Die Zukunft der Schifffahrt
Neunzig Prozent des globalen Handels werden über das Meer abgewickelt. Zur Welthandelsflotte gehörten im Jahr 2021 über 5400 Containerschiffe. Deutschland hat nach China die zweitgrößte Flotte an Containerschiffen. Von RAINER KURLEMANN Pewek ist die nördlichste Stadt Russlands. Der kleine Küstenort auf einer Halbinsel im...
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