Lexikon
Abfallrahmenrichtlinie
Rahmen für die Abfallentsorgung innerhalb der EU. Die Abfallrahmenrichtlinie konkretisiert die Eigenschaft Abfall, fordert u. a. Maßnahmen zur Begrenzung der Entstehung von Abfällen durch saubere Technologien und die Herstellung wiederverwertbarer und wiederverwendbarer Produkte bzw. die Wiederverwendbarkeit als Sekundärrohstoffe. Sie benennt das Ziel der Entsorgungsautarkie eines jeden Mitgliedsstaates (Abfälle sollen in der am nähesten gelegenen Anlage entsorgt werden), die Verbringung von Abfällen soll durch geeignete planerische Maßnahmen vermindert werden, die vorgenannten Ziele sollen in einem Abfallwirtschaftskonzept festgelegt werden. Eine Reihe von speziellen Richtlinien und Entscheidungen, die zu festgelegten Terminen in das jeweilige nationale Recht umzusetzen sind, enthalten weiter konkretisierte Vorgaben. Die Bundesregierung hat diese Vorgaben mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz umgesetzt.
Wissenschaft
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