Lexikon
Abfindung
Sozialversicherung
Abgeltung berechtigter Ansprüche durch einmalige Zahlungen; in der Krankenversicherung, wenn der Versicherte nach Eintritt des Versicherungsfalles seinen Aufenthalt im Inland aufgibt; in der Rentenversicherung für Höherversicherungsrenten, sofern daneben keine andere Rente anfällt, ferner bei Wiederverheiratung einer Witwe (eines Witwers) für die bisherige Witwenrente (Witwerrente); als Abfindung wird das Zweifache des Jahresbetrages der bisher bezogenen Witwenrente (Witwerrente) gewährt; in der Unfallversicherung bei vorläufigen Renten und bei kleinen Dauerrenten von weniger als 40%.
Wissenschaft
Kreisverkehr
Blut spielt in vielen Mythen und Märchen der Menschen eine große Rolle. „Ruckedigu, Blut ist im Schuh“, gurren die Tauben in Aschenputtel, die Goldmarie muss in den Brunnen hinuntersteigen, um die blutige Spule zu waschen und findet sich als Leibeigene bei Frau Holle wieder, und bei der christlichen Wandlung wird aus dem Messwein...
Wissenschaft
Kleinplaneten unter der Lupe
Die Erforschung der Planetoiden tritt in eine neue Phase: Im Labor analysieren Wissenschaftler den Urstoff, aus dem sich einst die großen Planeten formten.
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