Lexikon

Abhörverbot

strafrechtliches Verbot (§ 201 StGB), das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abzuhören (z. B. mit einem Minispion oder durch „Anzapfen“ eines Telefonanschlusses). Aufgrund des Gesetzes zu Art. 10 GG vom 13. 8. 1968 haben nur die Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden die Befugnis, Telefongespräche abzuhören (bei Verdacht verfassungsfeindlicher Betätigung). Durch die Gesetze vom 26. 3. 1998 und 4. 5. 1998 zum sog. großen Lauschangriff erweitert; nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. 3. 2004 nur noch enger Anwendungsbereich.
Rheuma, Kinder, Medizin
Wissenschaft

Rheuma in jungen Jahren

Rheuma ist keine reine Alterskrankheit. In Deutschland sind Zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Weil die Symptome vielfältig sind, ist die Erkrankung schwierig zu erkennen. von SIGRID MÄRZ So hatte sich Louisa den Freitagnachmittag nicht vorgestellt. Gerade noch feierte die 15-Jährige gemeinsam mit anderen Jugendlichen...

Einstein, Bild, Physiker
Wissenschaft

Einstein und der Tellerwäscher

Ein amerikanischer Immigrant und die verrückte Entdeckungsgeschichte des Gravitationslinsen-Effekts. von RÜDIGER VAAS Manchmal ist die Wissenschaftsgeschichte wie ein spannender Krimi – mit geradezu detektivischer Täter- und Spurensuche. Das gilt auch für die Geschichte des Gravitationslinsen-Effekts, der heute ganz wörtlich den...

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