Lexikon
Abtretung
Völkerrecht
die auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrags – meist Friedensvertrags – durchgeführte Übertragung („Zession“) der Gebietshoheit von einem Staat auf einen anderen Staat (z. B. Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich 1919, zahlreiche Gebietsabtretungen in den Friedensverträgen von 1947 mit Italien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Finnland, im Friedensvertrag mit Japan 1951, letzterer von der Sowjetunion nicht unterzeichnet). Für deutsche Gebietsverluste nach 1945 Annexion. Werden keine gegenteiligen Regelungen getroffen, tritt ein automatischer Wechsel der Staatsangehörigkeit ein. Deshalb wird der Bevölkerung vielfach durch die Option die Möglichkeit der Übersiedlung in den bisherigen Heimatstaat gegeben.
Wissenschaft
Die alten Griechen sind noch älter
Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...
Wissenschaft
Gesunde Ernährung ist Gen-Sache
Was wir essen, kann unser Erbgut verändern – und umgekehrt regeln die Gene, welche Lebensmittel wir gut vertragen. Neue Erkenntnisse könnten helfen, für jeden Einzelnen passende Ernährungstipps zu finden. von JÜRGEN BRATER, ILLUSTRATIONEN: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum manche Menschen...
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