Lexikon

Abtretung

Völkerrecht
die auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrags meist Friedensvertrags durchgeführte Übertragung („Zession“) der Gebietshoheit von einem Staat auf einen anderen Staat (z. B. Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich 1919, zahlreiche Gebietsabtretungen in den Friedensverträgen von 1947 mit Italien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Finnland, im Friedensvertrag mit Japan 1951, letzterer von der Sowjetunion nicht unterzeichnet). Für deutsche Gebietsverluste nach 1945 Annexion. Werden keine gegenteiligen Regelungen getroffen, tritt ein automatischer Wechsel der Staatsangehörigkeit ein. Deshalb wird der Bevölkerung vielfach durch die Option die Möglichkeit der Übersiedlung in den bisherigen Heimatstaat gegeben.
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