Lexikon
Akkreditịv
[das; lateinisch, italienisch]
Anweisung an eine Bank, an einen Dritten (Akkreditierten) innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Besonders im Außenhandel verbreitet ist das Warenakkreditiv oder Dokumentenakkreditiv, bei dem der Importeur über seine inländische Bank (Eröffnungsbank) ein Guthaben bei einer Bank im Land des Exporteurs (Akkreditivbank) einrichtet und diese angewiesen wird, gegen Aushändigung bestimmter Dokumente, die die Verfügung über die Ware gewährleisten (Frachtbriefe, Konnossemente), den Rechnungsbetrag an den Exporteur zu zahlen.
Wissenschaft
»Tun Sie nie etwas im Weltraum, das Sie vorher nicht trainiert haben!«
Charlie Duke ist einer der vier noch lebenden Astronauten, die den Mond betreten haben. bild der wissenschaft traf ihn auf der Wissenschaftskonferenz Starmus im armenischen Jerewan. Das Gespräch führte Alexandra von Ascheraden Charlie Duke, seit Beginn des Raumfahrtzeitalters waren nur zwölf Menschen auf dem Mond. Lediglich vier...
Wissenschaft
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Planetenschützer wollen nicht nur fremde Organismen von der Erde fernhalten. Sie bewahren auch andere Himmelskörper vor irdischen blinden Passagieren. von KAI DÜRFELD Nur von einem Ort im Universum wissen wir, dass dort Leben existiert: von unserer Erde. Doch die Suche im All hat gerade erst begonnen. Und man kennt einige...
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