Lexikon
Aktie
Aktie (1748)
Aktie von 1748
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Nach dem Umfang der dem Aktionär durch die Aktie gewährten Rechte unterscheidet man die Stammaktie von der Vorzugsaktie, die mit Vorrechten bei der Dividende, aber oft nicht mit Stimmrecht ausgestattet ist. Die Inhaberaktie wird durch Einigung und Übergabe übertragen. Die Namensaktie ist dagegen ein Orderpapier, das durch Indossament übertragen wird.
Die Aktie darf von der Gesellschaft nicht unter ihrem Nennwert bzw. einem geringeren Betrag als den auf die Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag ausgegeben werden. Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von sog. Gratisaktien) wird der Nennbetrag der Aktie durch Umwandlung freier Rücklagen der Gesellschaft in Grundkapital aufgebracht. Gesellschaften mit Stückaktien können ihr Grundkapital auch ohne Ausgabe neuer Aktien erhöhen. Der Wert (Kurs) der Aktie bildet sich bei den Aktien, die an der Börse zugelassen sind, aus Angebot und Nachfrage.
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