Total votes: 10
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken
LEXIKON

Aktienkapital

Grundkapital einer Aktiengesellschaft, das bei Gründung in der Satzung fixiert wird. Das Aktiengesetz schreibt einen Mindestbetrag von 50 000 Euro vor. Der Aktionär ist im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien am A.Aktienkapital beteiligt. Das A.Aktienkapital kann sich durch eine im Handelsregister einzutragende Grundkapitalerhöhung oder -herabsetzung verändern.
Total votes: 10
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken

Post new comment


0 Kommentare

Filtered HTML

  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <blockquote> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
CAPTCHA
This question is for testing whether you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.

AUDIO

Worauf wir warten, wenn wir warten (Podcast 98)

Fünf Jahre seines Lebens verbringt der Mensch mit Warten mehr...
Anhören
Redewendung des Tages