Aktienkapital
Grundkapital einer Aktiengesellschaft, das bei Gründung in der Satzung fixiert wird. Das Aktiengesetz schreibt einen Mindestbetrag von 50 000 Euro vor. Der Aktionär ist im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien am A.Aktienkapital beteiligt. Das A.Aktienkapital kann sich durch eine im Handelsregister einzutragende Grundkapitalerhöhung oder -herabsetzung verändern.









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