Lexikon

Akzpt

Wechselrecht
[
das; lateinisch
]
1. Annahmevermerk des Bezogenen (Trassaten) auf einem gezogenen Wechsel (Tratte); muss unterschrieben sein. Der Bezogene wird dadurch Akzeptant und verpflichtet sich durch die Begebung zur Zahlung der Wechselsumme bei Fälligkeit. 2. Der angenommene (akzeptierte) Wechsel.
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Wissenschaft

Superkalifragilistisch-exponentialigetisch

Nie hätten wir uns vor einigen Jahren träumen lassen, dass es einmal so weit kommen würde. Ob wir wollen oder nicht, wir alle sind bestens vertraut mit den Grundlagen der Epidemiologie, kennen die Exponentialfunktion vermeintlich wie unsere Westentasche und wissen zumindest um die Existenz der Komplexitätsforschung. Im Grunde ist...

abine Hossenfelder; Thomas Bethge – stock.adobe.com; www.photoshopsupply.com; Bearbeitung: bdw
Wissenschaft

Start-ups: Heiß auf Kernfusion

Kernfusion ist ein heißes Thema, sowohl im wörtlichen Sinne als auch in der Wirtschaft: 4,8 Milliarden US-Dollar wurden bislang in Kernfusions-Start-ups investiert. Davon 2,8 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Zwar scheinen diese Zahlen fast lächerlich im Vergleich zu den vielen Milliarden US-Dollar mit denen große...

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