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LEXIKON

Allgemeinbildende Schulen

Regelschulen
aus der traditionellen Unterscheidung zwischen Allgemeinbildung u.und Berufsbildung hervorgegangene Schularten, die in Trägerschaft des Landes bzw. Staates sind: Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sonderschule (auch Förderschule) sowie die speziell im Sekundarbereich I neu eingeführten Schularten: Mittelschule (Sachsen), Sekundarschule (Sachsen-Anhalt), Verbundene Haupt- u.und Realschule (u. a. Hessen u.und Mecklenburg-Vorpommern) u.und Regionalschule (u. a. Rheinland-Pfalz). Zu den Allgemeinbildenden Schulen gehören auch die Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Charakteristisch für die Allgemeinbildenden Schulen ist die Vermittlung einer grundlegenden Bildung, auf die Berufs- bzw. Hochschulen mit ihrer speziellen Fach- u.und Berufsbildung aufbauen.
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