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LEXIKON

allgemeine Luftfahrt

der Teilbereich der zivilen Luftfahrt, der den gesamten gewerbl. u. nicht gewerbl. Flugbetrieb außerhalb des planmäßigen Luftverkehrs umfasst. Zur allgemeinen Luftfahrt gehören das Geschäftsflugwesen, die Sportfliegerei, die Flugschulung u. die Lohnfliegerei oder Arbeitsluftfahrt (Landwirtschafts-, Luftbild-, Vermessungsfliegerei, Luftwerbung u. Luftbauwesen).
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