Lexikon
Allgemeine Rechtslehre
zunächst ein von J. Austin (* 1790, † 1859), einem Schüler J. Benthams, durch die Veröffentlichung der „Lectures on Jurisprudence“ 1861 posthum angeregtes Rechtsdenken, das seit dem Ende des 19. Jahrhunderts die deutsche Rechtswissenschaft unter Verdrängung der Rechtsphilosophie zu beherrschen beginnt. Allgemeine Rechtslehre ist die Erforschung der Grundbegriffe des Rechts und der Rechtsordnung (Rechtswissenschaft) im Sinn eines Rechtspositivismus, der jede auf die Wirklichkeit bezogene Rechtswertbetrachtung unter Behauptung der Unbegründbarkeit aller Werturteile als unwissenschaftlich ablehnt. Begründer: Karl Bergbohm („Jurisprudenz und Rechtsphilosophie“ 1892); weitere Vertreter: E. R. Bierling, A. Merkel, K. Binding; R. von Jhering übte großen Einfluss auf diese Strömung aus, die ihre Fortsetzung in der Begriffsjurisprudenz und vor allem in der „reinen Rechtslehre“ H. Kelsens fand.
Wissenschaft
Im Lithium-Rausch
Der Trend zur Elektromobilität lässt den Bedarf an manchen Rohstoffen kräftig steigen – vor allem an Lithium. Bislang wird das Metall nur in wenigen Regionen der Welt gefördert. Doch künftig könnte es auch aus heimischen Quellen kommen. von JAN BERNDORFF Feldspat, Quarz und Glimmer – die drei vergessʼ ich nimmer!“ Dieser Erdkunde...
Wissenschaft
Rückkehr zum Mond
Ein halbes Jahrhundert nach Apollo 17 wollen Menschen wieder zum Erdtrabanten. Der erste Testflug war ein großer Erfolg.
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