Lexikon
Anfechtung
bürgerliches Recht
Herbeiführen der Nichtigkeit einer zunächst wirksamen eigenen Willenserklärung des Anfechtenden durch einfache Erklärung gegenüber demjenigen, der aus ihr ein Recht oder einen rechtlichen Vorteil herleiten kann, wegen Irrtums, Übermittlungsfehler, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§§ 119–124 BGB): Die angefochtene Willenserklärung gilt als von Anfang an nichtig.
Wissenschaft
Blitzschnell aufgeladen
Durch eine neue Materialklasse lässt sich das Nachladen von Akkus enorm beschleunigen. von DIRK EIDEMÜLLER Jeder kennt das Problem: Der Handy-Akku ist leer und man hat kaum noch Zeit, bevor man aus dem Haus muss. Doch das könnte in ein paar Jahren schon Geschichte sein: Eine neue Technik verspricht, den Akku minutenschnell mit...
Wissenschaft
Künstliche Debatten über Künstliche Intelligenz
Von Künstlicher Intelligenz (KI) kann man in den Medien seit den 1970er-Jahren lesen oder hören – zunächst natürlich auf Englisch: Artificial Intelligence (AI) hieß das Schlagwort, und es wird historisch interessierte Menschen amüsieren, wenn sie erfahren, dass damals auch der Ausdruck „information overload“ geprägt wurde,...