Lexikon
Anlieger
Verwaltungsrecht
die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wasserläufen. Die Anlieger sind verpflichtet, Anliegerbeiträge (Erschließungsbeiträge) und gewisse Naturaldienste (z. B. Reinigung) zu leisten, und berechtigt, diese in gesteigertem Umfang zu benutzen (Gemeingebrauch).
Wissenschaft
Luft nach oben
Besonders in Städten ist die Luft mit Schadstoffen belastet. Es gibt viele Versuche, sie davon zu säubern – mit fraglichem Erfolg. von FRANK FRICK Die Corona-Lockdowns bedeuteten für viele Menschen verringerte Aktivität – in der Freizeit und beruflich. Nicht so für Atmosphärenforscher, ganz im Gegenteil: Der Rückgang des Verkehrs...
Wissenschaft
Die Segel gehisst
Besiedlungsspuren lassen frühe Reisen übers Meer vermuten. Bis ins 10. Jahrhundert n.Chr. gab es keine nennenswerten technischen Navigationshilfen. Von ROLF HEßBRÜGGE Von den ersten Seefahrern ist uns nichts geblieben, keine Abbildungen, keine Schiffsfragmente, keine sonstigen Hinterlassenschaften. Umso spannender waren Meldungen...
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