Lexikon
Arbeitgeberverbände
Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zum Zweck der Beeinflussung der Arbeitsbedingungen, besonders beim Abschluss von Tarifverträgen (Koalitionen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG). Ihnen obliegt zusammen mit den Gewerkschaften als den sog. Sozialpartnern die Selbstverwaltung im Bereich des Arbeitsrechts. Sie sind jünger als die wirtschaftlichen Vereinigungen der Unternehmer und auch als die Gewerkschaften. Sie traten erst nach 1900 hervor. 1913 Zusammenschluss auf Reichsebene als Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände; 1933 aufgelöst. Nach 1945 wurden sie zunächst zögernd von den Besatzungsmächten in den Westzonen wieder zugelassen, in der DDR blieben sie bis 1990 verboten. Zusammenschluss der Arbeitgeberverbände der Westzonen 1949 in der Vereinigung der Arbeitgeberverbände; jetzt Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Abkürzung BDA), Berlin.
Wissenschaft
Die Krux mit der Anwendung
Apply or die!“, lautet eine Floskel, die auf eine eher ungeliebte Entwicklung im Forschungsbetrieb abzielt – „Wende an oder stirb!“ Sarkastisch steht sie für den zunehmenden Druck, dass die Wissenschaft möglichst Ergebnisse produzieren solle, die unmittelbar in konkrete Anwendungen münden können. Klar, das ist kein schlechtes...
Wissenschaft
Zähne zeigen
Moderne Zahnmediziner greifen immer seltener zum Bohrer: Karies und Parodontitis lassen sich mit innovativen Methoden sanft stoppen. Hilfreich ist dabei die frühzeitige Diagnose. von MONIKA HOLTHOFF-STENGER Zahnfäule und Zahnfleischentzündung sind alte Bekannte der Menschheit. In Marokko entdeckten Wissenschaftler des Max-Planck-...
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