Lexikon
Bann
Königsrecht
im Mittelalter das Recht des Königs (oder das Recht seiner Amtsträger im Namen des Königs zu gebieten und zu verbieten. Für die fränkische Zeit kann man unterscheiden: Friedensbann als königlichen Sonderschutz von Personen und Sachen, z. B. von Witwen, Waisen, Geistlichen, Pilgern, Kaufleuten, Kirchen, Kirchengut und Straßen; Verordnungsbann als Rechtsetzungsbefugnis des Königs; Verwaltungsbann als seine Exekutivgewalt (Polizeigewalt).
Wissenschaft
Geheimnisvolles Licht
Experimente enthüllen die eigenartige Quantennatur des Lichts immer besser. So kann Licht zum „Ausfrieren“ gebracht werden, Materie erschaffen und sogar dafür sorgen, dass Atome sich gegenseitig anziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Licht gehört zu den Erscheinungen, die so alltäglich sind, dass man gar nicht weiter über sie nachdenkt....
Wissenschaft
Warum Kinder sich wie im Himmel fühlen sollen
Das Himmelszelt erstreckt sich über unseren Köpfen. Die scheinbar unzähligen Lichtpunkte funkeln wie präzise gestochene Löcher im samtigen Firmament. Wir suchen uns einen davon aus und zoomen an ihn heran: Das kleine Licht rast auf uns zu und wird plötzlich zu einem riesigen Feuerball, einer brodelnden Plasmakugel, die ihre...