Lexikon

Basler Übereinkommen

Vereinbarung über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Das Abkommen vom 22. 3. 1989 ist im Sinne einer weltweiten Abfallwirtschaftskonvention für eine umweltverträgliche Abfallentsorgung zu verstehen und soll insbesondere der illegalen Müllverbringung Einhalt gebieten. Im- und Export sowie der Transport gefährlicher Abfälle sind danach nur zulässig, wenn alle beteiligten Staaten informiert wurden und der Verbringung zugestimmt haben. Der jeweilige Exporteur ist für die Einhaltung der Vereinbarungen und gegebenenfalls auch für die Rücknahme illegal verbrachten Mülls verantwortlich. Durch mehrere Folgeabkommen (u. a. mit den AKP-Staaten) sowie durch Verordnungen in der OECD und der EU wurden weitergehende Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung getroffen.
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Wissenschaft

Schnecken, Schwämme, Nussschalen

So vielfältig wie die Tier- und Pflanzenwelt, so breit ist die Palette an bizarren Materialstrukturen, die die Natur im Verlauf der Evolution hervorgebracht hat. Sie bieten pfiffige Lösungen für viele Herausforderungen in der Technik und Medizin. von Reinhard Breuer

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Außerirdische, Planet
Wissenschaft

„Es ist an der Zeit, dass die Menschheit ein planetares Spezies-Bewusstsein entwickelt“

Der Rechtswissenschaftler Michael Bohlander über Risiken und juristische Nebenwirkungen eines Kontakts mit außerirdischen Intelligenzen. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Prof. Bohlander, wie kamen Sie auf die Idee, über juristische Fragen beim Thema SETI (Search for Extraterrestrial Intelligence) zu forschen?  Zum einen geht...

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