Lexikon
Bauverwaltung
Sammelbezeichnung für das Bauwesen der öffentlichen Hand. Die Bauverwaltung umfasst die behördliche Leitung und Überwachung von Neubauten für öffentliche Zwecke sowie die Verwaltung und Instandhaltung der Bauwerke im öffentlichen Eigentum. Die Bauverwaltung fällt als Teil der öffentlichen Vermögensverwaltung in die Zuständigkeit der Finanzbehörden. Bauvorhaben des Bundes und der Länder werden von den Oberfinanzdirektionen geleitet und an Ort und Stelle von den staatlichen Bauämtern der Länder betreut. Deutsche Bahn, Post, die Verkehrsministerien und die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien haben eigene Baubehörden. Die Gemeinden unterhalten ebenfalls eigene Bauämter oder Bauabteilungen für ihre eigenen Bauvorhaben. – Von der Bauverwaltung ist die Bauaufsicht, die behördliche Überwachung privater Bauvorhaben, zu unterscheiden. Im staatlichen Auftrag üben die kommunalen Bauämter auch die Funktion der Bauaufsichtsbehörde aus.
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