Lexikon
Beamtenversorgungsgesetz
Abkürzung BeamtVG, in der Fassung vom 24. 2. 2010, regelt die Versorgung aller deutschen Beamten sowie der Richter in Bund und Ländern. Die Versorgung umfasst: Ruhegehalt (nach mindestens 5-jähriger Dienstzeit), Unterhaltsbeitrag (bei geringerer Dienstzeit), Hinterbliebenen-Versorgung (Sterbe-, Witwen- und Waisengeld), Unfallfürsorge u. a. Durch den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung erhält auch der Witwer einer Beamtin Hinterbliebenen-Versorgung.
Wissenschaft
Wenn das Wetter das Netz beutelt
Je mehr elektrische Energie aus regenerativen Quellen wie Sonne und Wind erzeugt wird, desto anfälliger wird die Stromversorgung für kurzfristige Wettererscheinungen. Daher arbeiten die Forscher an immer präziseren und möglichst kleinräumigen Prognosen. von TIM SCHRÖDER Normalerweise lässt der Leuchtturm „Alte Weser“ weiße, rote...
Wissenschaft
Urprall statt Urknall?
Unser Universum ist aus dem Kollaps eines Weltalls zuvor entstanden, meinen heute viele Kosmologen – und rätseln, wie dieses wohl beschaffen war. von RÜDIGER VAAS Quantenkosmologie ist nichts für schwache Nerven“, meint Edgar Shaghoulian von der University of California in Santa Cruz. „Sie ist der Wilde Westen der Theoretischen...
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