Lexikon
Berliner Testament
Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, durch das Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an Dritte, z. B. gemeinsame Kinder, fallen soll. Im Zweifel ist anzunehmen, dass der Dritte oder mehrere Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist (§ 2269 BGB). Je nach Formulierung kann die Verfügungsbefugnis, aber auch die Bindungswirkung an einen oder mehrere Dritte unterschiedlich hoch sein und sollte sorgfältig bedacht werden. Ein Berliner Testament kann nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr geändert werden.
Wissenschaft
Zurück zu den Ursprüngen
Auf der Jagd nach den fernsten Galaxien. von RÜDIGER VAAS Jung zu sein, ist bekanntlich relativ. Ein Mensch wie Maisie ist es beispielsweise mit neun Jahren – zumindest aus dem Blickwinkel typischer Leser von bild der wissenschaft. Eine Galaxie ist es mit 300 Millionen Jahren – zumindest aus der Perspektive menschlicher...
Wissenschaft
Trickreiche Tropfen
Wie Flüssigkeiten tropfen, fesselt Wissenschaftler, denn darin steckt viel komplexe Physik. Und die zu verstehen, hilft bei technischen Anwendungen. von REINHARD BREUER Tropfen sind allgegenwärtig, und sie sind äußerst vielfältig. In Wolken stießen Meteorologen schon auf Exemplare von fast einem Zentimeter Durchmesser. Noch...