Lexikon
Bewachungsgewerbe
gewerbsmäßige Bewachung von Räumen, Häusern und Grundstücken durch private Unternehmen. In Deutschland ist für die Ausübung des Bewachungsgewerbes eine behördliche Erlaubnis erforderlich (§ 34a GewO). Spitzenorganisation des Bewachungsgewerbes: Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V., Frankfurt am Main.
Wissenschaft
Kampf dem Krach im Meer
Der Lärm von Maschinen und Schiffsmotoren setzt vielen Meeresbewohnern zu. Dabei gibt es wirksame Techniken, um den Schall zu dämpfen. von HARTMUT NETZ Es geschah an einem sonnigen Morgen im März 2000. An mehreren Stränden der Bahamas wurden 17 Wale angetrieben, darunter 6 Cuvier-Schnabelwale – eine in der Tiefsee lebende Art,...
Wissenschaft
Sternwarte der Superlative
Das James Webb Space Telescope eröffnet Astronomen einen neuen Blick ins All. von RÜDIGER VAAS Es ist ein Leuchtfeuer des menschlichen Leistungsvermögens“, lobte Marc Postman das James Webb Space Telescope (JWST) – die komplexeste Sternwarte überhaupt, die 1,5 Millionen Kilometer von der Erde entfernt das Universum erforscht und...
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